Hygieneüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht unter anderem alle Betriebe, die unter die Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) fallen. Dazu gehören u. a. Friseur- und Barbierbetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios, Tatowierstudios und Podologen. 

Rechtlicher Hintergrund

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