Hygieneüberwachung
Das Gesundheitsamt überwacht unter anderem alle Betriebe, die unter die Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) fallen. Dazu gehören u. a. Friseur- und Barbierbetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios, Tatowierstudios und Podologen.
Rechtlicher Hintergrund
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
- Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO)
- Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (HygVO)
- Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)