Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und wird für Reisen außerhalb Europas empfohlen. In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein Pflicht ist, kann über die Automobilclubs, die Reiseveranstalter oder die jeweilige Botschaft bzw. das Auswärtige Amt erfragt werden. Sie benötigen den internationalen Führerschein nicht innerhalb der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein).

Der Internationale Führerschein ist bis zu drei Jahre gültig. Sollten Sie im Besitz einer C‐ oder D‐ Klasse sein, muss die Gültigkeitsdauer dem Ablauf dieser Klasse angepasst werden, für den Fall, dass sie weniger als drei Jahre betragen sollte.

Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht nötig, Sie können den Antrag einfach postalisch einreichen (Bearbeitungsdauer 3-4 Wochen). 
In dringenden Fällen vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Bitte beachten Sie hierzu auch unser Merkblatt (PDF, 158 KiB)

Voraussetzungen

  • Für die Beantragung eines Internationalen Führerscheines ist der Besitz eines nationalen Führerscheines im Kartenformat Voraussetzung. Sollten Sie noch nicht in Besitz eines Führerscheines in Kartenformat sein, muss dieser zuerst beantragt werden. Erst bei Erhalt/ Abholung des Kartenführerscheines kann dann der internationale Führerschein ausgestellt werden.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist Landkreis Böblingen.

Erforderliche Unterlagen

Vorgehen

  • Reichen Sie uns alle Unterlagen (Ausweiskopie, Führerscheinkopie, biometrisches Foto und das Antragsformular) postalisch ein und wir schicken Ihnen den internationalen Führerschein und die Rechnung zu.

Bearbeitungsdauer

  • Termin:
    Wenn alle Antragsunterlagen vorhanden sind, kann der internationale Führerschein sofort ausgestellt werden.
  • Per Post: 3-4 Wochen

Kosten

  • Kosten: 16 €
  • Expressgebühr: 12,80 €
  • Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt
  • Weitere Informationen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragsstellung zahlen müssen.

Rechtsgrundlage

  • § 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
  • § 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Ordentlicher Wohnsitz im Inland
  • § 25a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
  • § 25b Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Ausstellung des Internationalen Führerscheins
  • § 29 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Ausländische Fahrerlaubnisse
  • Tarifstellen 126.2, 207, 202.5 der Anlage 1 zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Aufstellung der Länder, in denen ein Internationaler Führerschein benötigt wird

Der folgenden Aufstellung können Sie entnehmen, in welchen Ländern ein Internationaler Führerschein benötigt wird.

Europäische Länder
Ja
Nein
Empfohlen
Albanien
 
 
x
Belgien
 
x
 
Bosnien-Herzegowina
 
x
 
Bulgarien
 
x
 
Dänemark
 
x
 
Estland

x
 
Finnland
 
x
 
Frankreich
 
x
 
Griechenland
 
x
 
Großbritannien
 
x
 
Irland
 
x
 
Island
 
 
x
Italien
 
x
 
Kroatien
 
x
 
Lettland

x
 
Liechtenstein
 
x
 
Litauen

x
 
Luxemburg
 
x
 
Malta
 
 
x
Mazedonien
 
x
 
Moldawien
 
 
x
Niederlande
 
x
 
Norwegen
 
x
 
Österreich
 
x
 
Polen
 
x
 
Portugal
 
x
 
Rumänien
 
x
 
Russland
 
 
x
Schweden
 
x
 
Schweiz
 
x
 
Slowakei
 
x
 
Slowenien
 
x
 
Spanien
 
x
 
Tschechien
 
x
 
Türkei
 
x
 
Ukraine
 
 
x
Ungarn
 
x
 
Weißrussland
 
 
x
Zypern
 
x
 
außereuropäische Länder
 
 
x