Integration Regelkindergarten
Durch die Finanzierung von zusätzlichen pädagogischen und begleitenden Hilfen (z.B. beim Anziehen, beim Essen oder beim Toilettengang) kann es Kindern mit Behinderung ermöglicht werden, einen Regelkindergarten oder Regelschule zu besuchen. Somit könnte eine auswärtige Unterbringung des Kindes oder lange Fahrzeiten vermieden werden. Finanzielle Eingliederungshilfe wird in der Regel ab 3 Jahren gewährt und wird grundsätzlich direkt an die Kindergärten ausbezahlt. Weitere Informationen erhalten Sie auch aus der Informationsbroschüre "Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung (PDF, 239,9 KiB) in Kindertageseinrichtungen".
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe - Sachgebiet „Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, mit den unten aufgeführten Unterlagen.
Was Sie vor Antragstellung abklären sollten
Vor Antragsstellung sollten Sie abklären, ob der Hilfebedarf ggf. durch Leistungen vorrangig verpflichteter Reha-Träger (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger,...) oder anderweitig gedeckt werden kann. In Frage kommen z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie und/oder Logopädie über die Krankenkasse.
Bitte beachten Sie
Die Eingliederungshilfe erstattet keine Kindergartengebühren und keine tägliche Fahrtkosten. Leistungen zur Integration in den Regelkindergarten werden ohne Berücksichtigung von vorhandenem Einkommen und Vermögen gewährt.
- Antrag Eingliederungshilfe Regelkindergarten
- Ärztliche Befunde bzw. Berichte (in der Regel vom Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ))
- Fachgutachten von Beratungsstellen (z.B. Frühberatung, Heilpädagogischer Fachdienst)
- Bericht des Kindergartens, falls das Kind bereits den Kindergarten besucht
- Kopie Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
Antragsunterlagen
Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.
Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.