Wassergefährdende Stoffe
Millionen Tonnen wassergefährdender Stoffe werden jedes Jahr hergestellt, behandelt, verwendet, gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen. Dieser ständige Umgang mit wassergefährdenden Stoffen birgt Risiken, die erkannt und beseitigt werden müssen. Im Wasserrecht gilt der „Besorgnisgrundsatz“ d.h.: „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer nicht zu besorgen ist.“ Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bedeutet der Besorgnisgrundsatz, dass - weder im bestimmungsgemäßen Betrieb noch bei Betriebsstörung - Stoffe austreten und Grundwasser und Boden verschmutzen dürfen.
Hinweise für Heizöltankbesitzer
Heizöl-Tankanlagen unterliegen nach den Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) der Prüfpflicht durch amtlich zugelassene Sachverständige (PDF, 467,7 KiB). Die Prüfung ist vor Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen, darüber hinaus in regelmäßigen Abständen und bei Stilllegung vorzunehmen. Die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen sind vom Betreiber selbst unaufgefordert und innerhalb der gesetzlichen Fristen (PDF, 233,9 KiB) zu veranlassen.
Soll eine prüfpflichtige Anlage zum Lagern von Heizöl neu errichtet bzw. wesentlich geändert werden, ist dies dem Landratsamt Böblingen in der Zuständigkeit als untere Wasserbehörde rechtzeitig (min. 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme) anzuzeigen. Die Anzeigeformulare gemäß AwSV sind unter diesem Link zu finden. Für Arbeiten (Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung, Stilllegung) an einer Anlage, die mehr als 1.000 Liter hat, ist ein Fachbetrieb (PDF, 485,4 KiB) nach AwSV zu beauftragen.
Für weitere Fragen erreichen Sie die zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Schittenhelm 07031 / 663-1126, Frau Hahn 07031 / 663-1090 oder Frau Elischer 07031 / 663-1710.
Merkblätter für häufig vorkommende Anlagenarten finden Sie unten. Diese informieren Sie über die wichtigsten wasserrechtlichen Anforderungen und helfen, eventuell bestehende Mängel an Ihrer Anlage zu erkennen und diese mit angemessenem Aufwand zu beseitigen.
Hinweise für Betriebe und Unternehmen
Der gewerbliche Umgang mit wassergefährdenden Stoffe unterliegt ebenfalls den Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sowohl kleine Betriebe wie z.B. Autowerkstätten, als auch große Unternehmen sind verpflichtet negative Einflüsse auf die allgemeinen Schutzgüter Wasser und Boden durch die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu vermeiden.
Je nach Art, Größe und Lage (z.B. in Wasserschutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten) der Anlage besteht auch hier die Prüfpflicht durch einen Sachverständigen. Die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen sind wie im privaten Bereich vom Betreiber selbst unaufgefordert und innerhalb der gesetzlich geregelten Fristen zu veranlassen. Soll eine prüfpflichtige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neu errichtet bzw. wesentlich geändert werden oder ändert sich der Betreiber, ist dies dem Landratsamt Böblingen in der Zuständigkeit als untere Wasserbehörde rechtzeitig (min. 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. . Bei prüfpflichtigen Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe muss gegebenenfalls deren Eignung vor der Errichtung oder wesentlichen Änderung von der zuständigen Behörde festgestellt werden. Für Anlagen für die eine Eignungsfeststellung beantragt wird, ist eine Anzeige nicht mehr erforderlich.
Die Anzeigeformulare gemäß AwSV sind unter diesem Link zu finden. Ebenso findet man unter diesem Link die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), mit Begründung sowie zahlreiche weitere Infos zu wassergefährdenden Stoffen.
Für weitere Fragen erreichen Sie die zuständigen Sachbearbeiter im Amt für Bauen und Umwelt Herr Thomale 07031 / 663-1301 oder Frau Reuer 07031 / 663-1861.
Merkblätter
- Liste der Sachverständigen nach AwSV für den Kreis Böblingen (PDF, 467,7 KiB)
- Liste von Fachbetrieben nach AwSV für den Kreis Böblingen (PDF, 485,4 KiB)
- Informationen für Betreiber einer Ölheizung (PDF, 1,985 MiB)
- Merkblatt zur Heizöllagerung (PDF, 233,9 KiB)
- Merkblatt über Einbau und Betrieb von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (PDF, 212,5 KiB)