„Gemeinsam im Landkreis Böblingen, wir bürgern Sie ein!“
Wichtige Informationen
Aktuelles
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde beschlossen und wird am 26.06.2024 in Kraft treten. Bitte beachten Sie, dass bis dahin die aktuellen Regelungen gelten. Wir bitten um Ihre Geduld.
Hinweis
Wir bitten von Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung abzusehen. Für die Antragsabgabe ist keine persönliche Vorsprache erforderlich. Ihr Einbürgerungsantrag gilt als gestellt, wenn Sie den Antrag bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgegeben oder direkt an das Landratsamt Böblingen gesendet haben.
Aufgrund der Umstellung auf die elektronische Akte bitten wir Sie die Antragsunterlagen nicht zu klammern, keine Klarsichtfolie zu verwenden und keine Unterlagen im Original einzureichen.
Antragsformular und Informationsblatt
Voraussetzungen
- Vollständige Identitätsklärung
- Mindestalter 16 Jahre und Handlungsfähigkeit
- Mindestens acht Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland*
- Der Lebensunterhalt ist – auch für unterhaltsberechtigte Personen – ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen (Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) gesichert
- Keine Lebensunterhaltssicherung bei Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden erforderlich
- Keine Straftaten
- Ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
- Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit*
*Ausnahmen möglich, lassen Sie sich hierzu von Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde beraten
Vorteile
Besonderheiten
- Bei EU-Bürgern überwiegend kein Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- in Einzelfällen kann die doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen werden (z.B. Afghanistan, Irak, Brasilien)
- mögliche Verkürzungen bei Aufenthaltsdauer
- keine eigene Unterhaltssicherung bei Schülern, Auszubildenden oder Studenten notwendig
Einbürgerungsverfahren
Antragstellung:
Antragstellung: Die Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung erfolgt nur auf Antragstellung. Das Antragsformular erhalten Sie auf unserer Homepage, von Ihren Meldebehörden oder auch direkt von uns. Ab dem 16. Lebensjahr ist eine eigene Antragstellung erforderlich. Für Kinder unter 16 Jahren, müssen die gesetzlichen Vertreter einen Antrag stellen. Bitte geben Sie den Antrag im Bürgerbüro Ihres jeweiligen Wohnorts ab oder senden Sie Ihre Antragsunterlagen direkt an uns.
Bearbeitung:
Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, beginnt die Bearbeitung.
Einbürgerungsurkunde:
Sind Ihre Einbürgerungsvoraussetzungen alle erfüllt, so steht Ihre Einbürgerungsurkunde zur Abholung bereit. Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,00 €.
Für Kinder, die miteingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 Euro.
Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde können Sie nun Ihren deutschen Reisepass oder Personalausweis beantragen.