Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. Hierfür ist eine Genehmigung (in Form einer Gemeinschaftslizenz) der zuständigen Straßenverkehrsbehörde notwendig.
Die Gemeinschaftslizenz berechtigt zum gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
Seit 21.05.2022 unterliegen durch die Änderung des Mobilitätspaketes zudem alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger- Kombinationen ab einer zulässigen Höchstmasse von 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitendem Güterkraftverkehr der Genehmigungspflicht.
Sie ist personen-/firmenbezogen und nicht übertragbar. Sie kann für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgestellt werden. Eine erteilte Gemeinschaftslizenz kann auf Antrag verlängert werden.
Der Niederlassungsmitgliedstaat stellt dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz die Originallizenz aus (welche als Nachweis im Büro verbleibt), sowie beglaubigte Kopien in einer Anzahl, die der Zahl der nachgewiesenen Fahrzeuge entspricht über die der Inhaber der Lizenz als Eigentümer oder anderweitig verfügt (Ratenkauf-, Miet- oder Leasingvertrag). Eine beglaubigte Kopie (ausgestellt von der Genehmigungsbehörde) ist in jedem Fahrzeug mitzuführen.
Sie kann erteilt werden, wenn
- der Unternehmer und der Verkehrsleiter zuverlässig sind
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist
- der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist
Eine Auflistung der notwendigen Unterlagen kann Ihnen gerne zur Verfügung gestellt werden. Bitte melden Sie sich hierzu per Mail unter strassenverkehr@lrabb.de oder telefonisch unter 07031 663 1097 oder 07031 663 1434.