Infos für Waldbesitzende

Ihr kompetenter Ansprechpartner: Das Amt für Forsten

Die Aufgaben der Beratung und Betreuung nehmen wir durch unsere Forstrevierleitenden wahr. Hier liegt eine der Stärken unseres Amtes, da wir für alle Waldbesitzenden gleichermaßen zuständig sind. Diese besitzübergreifende Organisationsstruktur wird auch Einheitsforstamt genannt. Das Einheitsforstamt ist damit kompetenter Ansprechpartner für private und kommunale Waldbesitzer.

Aktuelles

App WaldExpert - Hilfe für Waldbesitzende: WaldExpert informiert über den eigenen Wald

Die Landesforstverwaltung hat gemeinsam mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg im Rahmen eines Forschungsprojektes eine App für Smartphones und Tablets entwickelt, die insbesondere Privatwaldbesitzende bei Fragen rund um die Waldbewirtschaftung unterstützen soll. Neben konkreten Informationen zum eigenen Waldflurstück und Karten gibt es in der App auch ein WaldWiki, das Erläuterungen zu den in der App behandelten Themen bereitstellt. Die App "WaldExpert" steht für Android und iOS in den Appstores kostenlos zur Verfügung. Weitere Informationen zur Applikation.  

Weitere Informationen für Waldbesitzende

Unsere Angebote für Privatwaldbesitzende

Beratung

Die Beratung ist vor allem als Anleitung zur Selbsthilfe zu verstehen. Waldbesitzende sollen dabei Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, um den eigenen Wald sachkundig zu betreuen. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung des Privatwaldes unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Deshalb ist die Beratung kostenlos. Diese kann in Form von Einzelgesprächen oder auch im Rahmen von Waldbesitzer-Informationsveranstaltungen stattfinden.

Betreuung

Die Betreuung des Privatwaldes ist dagegen kostenpflichtig, weil sie überwiegend Maßnahmen betrifft, die im betrieblichen Interesse der Waldbesitzenden liegen. Kostenpflichtige Arbeitsleistungen der Revierleitenden sind zum Beispiel das Holzauszeichnen, die Holzaufnahme oder die Anleitung und Überwachung von Holzeinschlagsunternehmern.

Holzverkauf

Auch der Holzverkauf kann durch uns übernommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu beim örtlich zuständigen Forstrevierleitenden sowie der Holzverkaufsstelle, die den Holzverkauf steuert.

Technische Hilfe

Viele Waldbesitzende sind heute nicht mehr in der Lage, ihren Wald selbst zu bewirtschaften. Hier greift die technische Hilfe. Gegen Ersatz der entstehenden Kosten (Löhne, Unternehmerleistungen) können wir für die anstehenden Arbeiten auch Arbeitskräfte aus dem Gemeindewald vermitteln oder sind bei der Suche nach geeigneten Unternehmern behilflich.

Waldinspektionsverträge

Für Waldbesitzende die nicht regelmäßig selbst nach Ihrem Wald schauen können, bieten wir eine vertragliche Betreuung an. Die oder der zuständige Forstrevierleitende schaut regelmäßig nach Ihrem Wald und gibt dem Waldbesitzenden einmal im Jahr einen schriftlichen Bericht über eventuell notwendige Maßnahmen.

Informationen über Waldbesitzerzusammenschlüsse (Forstbetriebsgemeinschaften)

Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) stellen in Deutschland anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzenden dar. Sie sind privatrechtliche Zusammenschlüsse, die den Zweck verfolgen, eine Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern. Insbesondere sollen durch den Zusammenschluss die Nachteile einer geringen Flächengröße, der ungünstigen Flächengestalt, der Besitzzersplitterung oder andere strukturelle Mängel überwunden werden. Die wesentlichen Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaften sind:

  • Abstimmung der Holzerntemaßnahmen
  • Vermittlung von Arbeitskräften für forstliche Arbeiten
  • Holzverkauf im Namen und auf Rechnung der Mitglieder
  • gemeinsame Pflanzen- und Materialbeschaffung
  • Beantragung von Fördermitteln für waldbauliche und sonstige forstliche Maßnahmen
  • Aus- und Fortbildung der Mitglieder

Im Landkreis Böblingen gibt es aktuell zwei Forstbetriebsgemeinschaften, welche von uns in Ihrer Aufgabewahrnehmung unterstützt werden. Nähere Auskünfte zu den Forstbetriebsgemeinschaften Gäufelden und Bondorf erhalten Sie bei Forstrevierleiter Alber (Forstrevier Jettingen) oder den jeweiligen Vorständen:

Logo FBG Gäufelden

Forstbetriebsgemeinschaft Gäufelden
Günter Weippert, Seestraße 4, 71126 Gäufelden, E-Mail

Logo FBG Bondorf

Forstbetriebsgemeinschaft Bondorf w. V.
Gerhard Werner, Oberer Hauserweg 10, 71149 Bondorf, E-Mail

Forstliche Förderangebote des Landes Baden-Württemberg

Für viele waldbauliche und ökologische Arbeiten in Ihrem Wald kann eine Zuwendung gewährt werden. Diese Zuwendung aus Finanzmitteln des Landes, des Bundes und der Europäischen Union hängt aber vor allem von der Größe der Maßnahme ab. Sollten Sie Interesse an einer Förderung haben, so erhalten Sie hierzu nähere Informationen direkt beim Amt für Forsten, den örtlich zuständigen Forstrevierleitenden oder auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten speziell im Privatwald finden Sie auf dieser Unterseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Erklärvideos zu Privatwaldbetreuung und -förderung finden Sie direkt hier oder über den Link oben.

Wichtig: Beginnen Sie die Arbeit, für die eine Förderung beantragt werden soll, auf keinen Fall vor Antragstellung bzw. dem Erhalt des Zuwendungsbescheides! 

Fortbildungsangebote der Landesforstverwaltung und von ForstBW für Privatwaldbesitzende

ForstBW bietet in den forstlichen Bildungszentren in Karlsruhe und Königsbronn umfangreiche Fortbildungen für private Waldbesitzende an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wissenswertes für Waldbesitzende

Waldschutz

Aktuelle Informationen rund um das Thema Waldschutz finden Sie auf der Internetseite der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) stellt die aktuellen Ergebnisse des Borkenkäfermonitorings, sowie weitere Informationen speziell zur Borkenkäfersituation.

Merkblatt der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zur Rettungskette

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat im Dezember 2010 ein Merkblatt herausgegeben, dass Privatwaldbesitzenden hilfreiche Infos gibt, welche Maßnahmen vor einem Unfall zu beachten sind und vor allem auf was nach einem Unfall zu achten ist. Das Merkblatt finden Sie hier (PDF, 22,6 KiB).

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Forsten
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Amtsleiter:
Frieder Wickel
Tel: 07031 / 663 - 1001
Fax: 07031 / 663 - 1029
E-Mail: forsten@lrabb.de

Infobroschüre (PDF, 817,5 KiB)

Öffnungszeiten

Mo - Fr 8:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung