Hilfeplanung und Beratung
Im Rahmen der Hilfeplanung bietet das Landratsamt Böblingen für alle Bewohner des Landkreises Böblingen, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beantragen möchten, bereits im Vorfeld eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zu den einzelnen Leistungen an. Sollten Sie schon Leistungen der Eingliederungshilfe vom Landratsamt Böblingen erhalten, stehen wir Ihnen auch noch nach Beginn der Maßnahme für eine zielorientierte Begleitung zur Verfügung.
Die Beratung findet grundsätzlich im Landratsamt Böblingen statt. Wenn Sie dies jedoch wünschen, kann das Beratungsgespräch auch an einem für Sie bekannten oder besser zu erreichendem Ort (z.B. bei Ihnen zu Hause, in der Tagesstätte, in der WfbM,...) stattfinden.
Es ist kein Antragsverfahren für die Beratung erforderlich. Bezüglich der Terminvereinbarung, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Buchstabenbereich zuständigen Sachbearbeiter im Team der Eingliederungshilfe.
Unsere Beratung erfolgt:
- Neutral und unabhängig von einzelnen Leistungserbringern
- Bedarfsgerecht
- Individuell
- Personenorientiert
- Wenn Sie dies wünschen, erfolgt die Beratung auch mit dem Leistungserbringer
- Als Sozialleistungsträger sind wir an das Sozialgeheimnis gebunden und unterliegen der Schweigepflicht.