Sozialplanung

Die Sozialplanung umfasst eine Vielzahl konkreter Aufgaben, die darauf abzielen, dass Menschen mit Behinderung und ältere Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft
teilhaben können.
Ein Ziel ist unterstützende Strukturen zu verbessern und Barrieren abzubauen.
Zu den Gruppen, die besonders Unterstützung benötigen, gehören vor allem:

  • Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung
  • Menschen mit chronisch psychischer Erkrankung (seelischer Behinderung) sowie
  • ältere und pflegebedürftige Menschen

Die Handlungsfelder im Einzelnen: 

Bedarfsanalyse: 
Die Sozialplanung führt regelmäßige Erhebungen und Analysen durch, um den aktuellen Bedarf an 
sozialen Dienstleistungen und Angeboten zu ermitteln. 
Dies geschieht durch Umfragen, Statistiken und die Auswertung von Daten, um die Bedürfnisse der 
verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu verstehen.

Erstellung von Teilhabeplänen: 
Basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse werden für die verschiedenen Zielgruppen Teilhabepläne erstellt und regelmäßig fortgeschrieben
(Psychiatrieplan, Teilhabeplan für Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung, Kreispflegeplan für ältere Menschen).

Koordination und Vernetzung:
Die Sozialplanung koordiniert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen sozialen Einrichtungen, 
Trägern und Organisationen. 
Ziel ist es, ein integriertes und vernetztes System von sozialen Dienstleistungen zu schaffen.

Monitoring und Evaluation: 
Die Sozialplanung überwacht die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und evaluiert deren Wirksamkeit. 
Dies ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der sozialen Angebote und die Anpassung an sich 
verändernde Bedürfnisse.

Öffentlichkeitsarbeit und Information: 
Die Sozialplanung informiert die Öffentlichkeit über verfügbare soziale Dienstleistungen und Angebote. 
Dies geschieht durch Informationsveranstaltungen, Broschüren und digitale Medien.
Außerdem werden Projekte in den verschiedenen Bereichen durchgeführt.

Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen:
Die Sozialplanung ist zuständig für die Verhandlungen mit Leistungserbringern in den Rechtsgebieten SGB IX, SGB XI und SGB XII.

Die Planungsbereiche sind:

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