Trink- und Badewasserüberwachung
Das Gesundheitsamt ist für die Überwachung des Trinkwassers und der Badegewässer zuständig. Es kontrolliert dabei die Betreiberpflichten durch Vorortbegehungen, nimmt Proben und berät Betreiber, Anlagen sowie Bürgerinnen und Bürger.
Trinkwasser
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Die Anforderungen an das Trinkwasser sind sehr hoch. So wird sichergestellt, dass die Bevölkerung vor möglichen Verunreinigungen durch Krankheitserreger oder chemische Stoffe geschützt ist.
Das Gesundheitsamt kontrolliert regelmäßig die öffentlichen und privaten Trinkwasserversorgungsanlagen im Landkreis und überwacht die Betreiberpflichten nach der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Von der Nutzung eigener Wasservorkommen bis zur Nutzung von Bodenseewasser (Fernwasserversorgung) sind im Landkreis Böblingen alle Versorgungsarten vorhanden.
Weitere Informationen und Merkblätter:
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Empfehlung für ergänzende Angaben in Maßnahmenplänen nach § 16 (5) TrinkwV (PDF, 546,3 KiB)
- Merkblatt Straßenfeste (PDF, 37,8 KiB)
- Merkblatt Untersuchungspflicht des Trinkwassers in öffentlichen Einrichtungen (PDF, 118,9 KiB)
- UBA Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel (PDF, 4,692 MiB)
- DVGW TWIN 2025-02 - Hygienisch sicherer Betrieb von Trinkwasserinstallationen (PDF, 205,7 KiB)
- DVGW TWIN 2022-05 - Auswirkungen der Absenkung des Parameterwertes für Blei (PDF, 182,7 KiB)
Formulare:
- Übersicht Anzeigepflicht bei Wasserversorgungsanlagen nach § 11 TrinkwV (PDF, 83,6 KiB)
- Anzeige nach § 11 Abs. 1 TrinkwV für eine zentrale Wasserversorgungsanlage oder Kleinanlage (PDF, 85,8 KiB)
- Anzeige nach § 11 Abs. 1 TrinkwV für Gebäudewasserversorgungsanlagen (PDF, 93,1 KiB)
- Anzeige einer mobilen Trinkwasserversorgungsanlage, gewerbliche oder öffentliche Tätigkeit nach § 11 Nr. 2 TrinkwV (PDF, 75,6 KiB)
- Anzeige einer Grenzwertüberschreitung gemäß § 16 (1) TrinkwV (PDF, 9 KiB)
- Anzeige einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage nach § 11 Nr. 3 TrinkwV (PDF, 258 KiB)
Öffentliche Trinkwasserversorgung im Landkreis Böblingen
Nichttrinkwasseranlagen (Regenwassernutzung)
Immer häufiger wird Regenwasser als natürliche Ressource in Haushalten genutzt. Hierzu werden oft Regenwassernutzungsanlagen (Betriebs- und Dachablaufwassernutzungs-anlagen) verwendet, die zusätzlich zu den Trinkwasserleitungen im Haushalt installiert werden.
Alle Eigentümer und Betreiber von Betriebs- und Dachablaufwassernutzungsanlagen sind gesetzlich verpflichtet, alle bestehenden und neuen Anlagen, die zusätzlich im Haushalt installiert wurden oder noch werden, auch Wiederinbetriebnahmen und Stilllegungen von Anlagen, dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Ziel der Anzeige und somit der Überwachung durch das Gesundheitsamtes ist, die Anlagen darauf hin zu prüfen, ob sie strikt von der Trinkwasserinstallation getrennt sind und damit eine Verunreinigung des Trinkwassers durch das Regenwasser nicht stattfinden kann. Hierzu können unter Umständen auch Wasseruntersuchungen notwendig sein.
Die häufig verwendeten einfachen Regentonnen zur Gartenbewässerung sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Weitere Informationen und Formulare:
Legionellen
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die natürlicherweise in kleinsten Konzentrationen im Trinkwasser vorkommen. In der Trinkwasserinstallation können diese Bakterien aber günstige Bedingungen vorfinden, in denen sie sich in hoher Anzahl vermehren können.
Legionellen können zwei verschiedene Krankheitsbilder hervorrufen:
- Die sogenannte Legionärskrankheit, die vor allem als schwere Lungenentzündung verläuft.
- Das sogenannte Pontiac-Fieber, das ähnlich wie eine Grippeerkrankung mit Fieber und Kopf- und Gliederschmerzen verläuft.
Sind Hausinstallationen von z.B. Altenpflegeheimen oder Krankenhäusern, Kindergärten oder Hotels usw. mit Legionellen kontaminiert, ist es unbedingt notwendig, dass die Legionellen bekämpft werden.
Eine erste Maßnahme kann eine thermische Desinfektion des Systems sein. Diese Sofortmaßnahme muss unbedingt durch weitergehende verfahrenstechnische und/oder bautechnische Sanierungsmaßnahmen ergänzt werden. Das Gesundheitsamt steht Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen:
Bäder
Im Landkreis Böblingen laden verschiedene Frei- und Hallenbäder zum Baden ein. Auch Frei- und Hallenbäder sowie öffentliche Badegewässer werden vom Gesundheitsamt regelmäßig kontrolliert und die Betreiber bzw. die zuständigen Kommunen beraten und gegebenenfalls zu Maßnahmen aufgefordert.