Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen

Der Landkreis Böblingen bietet als Freiwilligkeitsleistung die Möglichkeit der Kostenübernahme für einen Fahrdienst für Behinderte, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Voraussetzung hierfür ist unter anderem das eingetragene Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis und dass die Mobilität nicht durch Angehörige oder durch Benutzung eines eigenen Fahrzeuges sichergestellt ist.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Richtlinie für den unentgeltlichen Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen (PDF, 319,3 KiB) im Landkreis Böblingen gültig ab 01.07.2021. Die Antragsunterlagen finden Sie hier (PDF, 379 KiB)

Direkt zum Fahrdienst des VK - Förderung von Menschen mit Behinderungen gGmbH gelangen Sie hier, hier zu unserem Flyer (PDF, 501,9 KiB)

Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie auch bei:

Cornelia Dominikowski
Tel: 07031 / 663 - 1140
PC Fax: 07031 / 663 - 91140
E-Mail: c.dominikowski@lrabb.de