Gesundheitsamt - Informieren, Beraten, Aufklären
Belehrungen im Lebensmittelgewerbe
Anmeldungen für Belehrungen im Lebensmittelgewerbe finden Sie hier.
Informationen zum Masernschutzgesetz:
Das Masernschutzgesetz (§ 20 IfSG) soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Es sieht vor, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hitzeportal
Hier gelangen Sie zum Hitzeportal des Landkreises Böblingen.
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen)
Informationen über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung finden Sie hier.
Meldepflichtige Erkrankungen
Beim Auftreten schwerer Infektionskrankheiten, z.B. Tuberkulose, Hepatitiden, Salmonellosen, hat das Gesundheitsamt die Aufgabe, die Ausbreitung der Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Deshalb sind u.a. niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, bestimmte auftretende Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden. Auskunft unter Telefon: 0 70 31 / 6 63 - 26 18
Für Tuberkulose ist eine Ärztin für den gesamten Landkreis zuständig.Kontakt über 0 70 31 / 6 63 - 17 20
Links zu Gesundheitsfragen
- www.gesundheitsatlas-bw.de (Gesundheitsatlas für Baden-Württemberg, auch mit Daten zur Gesundheit im Kreis Böblingen)
- www.rki.de (Robert-Koch-Institut)
- www.bzga.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
- www.wir-gegen-viren.de (ebenfalls Robert-Koch-Institut)
- www.kvbawue.de (Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)
- www.internet-gid.de (Gesundheits-Informations-Datenbank)
- faktencheck-gesundheit.de (Fakten zum Gesundheitswesen)
- www.gbe-bund.de (Informationssystem der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes)