Der Kreistag
Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Kreistag wird alle 5 Jahre von der wahlberechtigten Kreisbevölkerung gewählt (zuletzt: 26. Mai 2019). Wahlberechtigt und auch wählbar sind die Einwohner des Landkreises, die Deutsche oder EU-Ausländer sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen. Wer das Wahlrecht durch Wegzug oder Verlegung des Hauptwohnsitzes verloren hat und vor Ablauf von 3 Jahren wieder in den Landkreis zieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, besitzt mit Rückkehr das Wahlrecht. Für die aktuelle Wahlperiode 2019 - 2024 wurden 84 Kreistagsmitglieder - 18 Kreisrätinnen und 66 Kreisräte gewählt.
Sitzverteilung
Partei
|
Sitze |
---|---|
Freie Wähler |
25 |
CDU |
18 |
Bündnis 90 / GRÜNE |
16 |
SPD |
10 |
FDP |
6 |
AfD | 3 |
Die Linke |
3 |
Fraktionslos | 2 |
S:ALZ | 1 |
Weitere Informationen wie Sitzungskalender, Hauptsatzung, etc. finden Sie im Bürgerinformationssystem.