Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

Im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen)

Die Beglaubigungen  nach dem Schengener Abkommen zum  Mitführen von Betäubungsmitteln (BTM) bei Auslandreisen finden in der offenen Sprechstunde (nur in Böblingen-Hulb, Dornierstraße 3) jeweils

  • dienstags und donnerstags um 11:00 Uhr und
  • donnerstags um 15:00 Uhr statt. 

Sie benötigen keinen Termin mehr. Sie können eine Beglaubigung nur erhalten, wenn Sie im Landkreis Böblingen wohnen.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Gültiges Ausweisdokument mit Nachweis über den Wohnort im Landkreis Böblingen
  • Originalrezept bzw. Kopie
  • Das korrekt und vollständig vom Arzt ausgefüllte Formular für das Mitführen von Betäubungsmitteln (Bitte achten Sie darauf, dass Sie mit dem Arzt das richtige Formular verwenden!)
  • Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe (PDF, 271,8 KiB)
  • Für die Bearbeitung wird eine Gebühr i.H.v. 18,00 € erhoben (Zahlweise ausschließlich mit EC-Karte)
  • Weitere Informationen und die Formulare finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Unvollständig oder falsch ausgefüllte Unterlagen können nicht beglaubigt werden!

Rückfragen stellen Sie bitte unter 07031 / 663 1740 oder unter gesundheitsamt@lrabb.de

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen

Tel: 07031 / 663 - 1740
Fax: 07031 / 663 - 1773
E-Mail: gesundheit@lrabb.de

Dr. Anna Leher

Amtsleiterin:
Dr. Anna Leher, MPH
Tel: 07031 / 663 - 1740
E-Mail: gesundheit@lrabb.de

Stellvertretung:
Maria-Delia Stumpf
Tel: 07031 / 663 - 1740
E-Mail: gesundheit@lrabb.de

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr
Mo - Do 13.30 - 15.30 Uhr

Außenstellen

Leonberg
Rutesheimer Straße 50 / 3A71229 LeonbergTel: 07031 / 663 - 1740

HerrenbergTübinger Straße 4871083 HerrenbergTel: 07031 / 663 - 1740