Infektionsschutz

Meldepflichtige Erkrankungen

Beim Auftreten schwerer Infektionskrankheiten, z.B. Tuberkulose, Hepatitiden, Salmonellosen, hat das Gesundheitsamt die Aufgabe, die Ausbreitung der Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Deshalb sind u.a. niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, bestimmte auftretende Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden. Auskunft unter Telefon: 0 172 / 20 46 98 7

Für Tuberkulose ist eine Ärztin für den gesamten Landkreis zuständig.Kontakt über 07031 / 663 - 1740

Informationsblätter zu Infektionskrankheiten

Richtiges Händewaschen (PDF, 46,6 KiB)

Weitere Informationen und Erregersteckbriefe auf der Seite der BZgA finden Sie hier: