Persönliches Budget

Das Persönliche Budget in der Eingliederungshilfe ist ein monatlicher Geldbetrag, der dazu bestimmt ist Hilfen / Dienstleistungen einzukaufen, um ein möglichst selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Diese Hilfen können z.B. sein: Anleitung zur Haushaltsführung, Begleitung bei Behördengängen, Begleitung zu Veranstaltungen, Fahr-und Essensdienste. Die Höhe des Persönlichen Budgets ist vom jeweiligen Bedarf abhängig und wird in einem so genannten „Hilfeplangespräch“ zwischen Budgetnehmer und Kostenträger vereinbart.

Das Persönliche Budget ist keine neue oder zusätzliche Leistung. Bei dieser Leistungsform wird anstatt der bisherigen, dem Menschen mit Behinderung zustehenden Sachleistung (z.B. Ambulant Betreutes Wohnen) eine Geldleistung gewährt. Bei dieser Form der Leistungserbringung kauft der Budgetnehmer die benötigten Unterstützungsleistungen mit dem Budget eigenverantwortlich ein.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe - Sachgebiet „Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, mit den unten aufgeführten Unterlagen. Sobald alle notwendigen Unterlagen eingegangen sind, wird ein Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten durchgeführt, in dem die genaue Ausgestaltung des Persönlichen Budgets und die damit verbundenen Ziele vereinbart werden. 

Was Sie vor Antragstellung abklären sollten

Vor Antragsstellung sollten Sie abklären, ob der Hilfebedarf ggf. durch Leistungen vorrangig verpflichteter Reha-Träger (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger,...) oder anderweitig gedeckt werden kann. In Frage kommen z.B.: Soziotherapie, Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen, Nachbarschaftshilfe, Leistungen der Krankenkasse für die Rehabilitation psychisch kranker Menschen (RPK-Maßnahmen),...

Bitte beachten Sie

Einkommens- und Vermögensgrenzen sind zu beachten und können im Einzelfall bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe erfragt werden.

Antragsunterlagen

  • Eingliederungshilfe-Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Kopie Personalausweis / Reisepass, Kopie Schwerbehindertenausweis, Nachweis der Pflegestufe, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, ...) 
  • Vermögenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen (Kopien Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopien Sparbücher, ...)
  • Bereits vorhandene ärztliche Berichte und Atteste zur Behinderung/Erkrankung
  • Bereits vorhandene Sozialberichte / IBRP

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.

Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.

Zu den Antragsformularen