Arbeitsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen

Für Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht arbeiten können, bietet die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) einen Arbeitsplatz und Tagesstruktur. Die WfbM-Beschäftigten erhalten Lohn und sind Sozialversichert. Die WfbM hat auch das Ziel der Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, soweit dies im jeweiligen Einzelfall möglich ist.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe - Sachgebiet „Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, mit den unten aufgeführten Unterlagen. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann eine Entscheidung über die beantragte Maßnahme erfolgen.

Was Sie vor Antragstellung abklären sollten

Vorab muss das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich durchlaufen werden, welche z.B. durch die Agentur für Arbeit finanziert werden.

Bitte beachten Sie

Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM erfolgen ohne die Berücksichtigung von vorhandenem Einkommen oder Vermögen.

Genauere Informationen können im Einzelfall bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe erfragt werden.

Antragsunterlagen

  • Eingliederunghilfe-Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Kopie Personalausweis / Reisepass, Kopie Schwerbehindertenausweis, Nachweis Pflegegrad, ...)
  • Bereits vorhandene ärztliche Berichte und Atteste zur Behinderung/Erkrankung
  • Bereits vorhandene Sozialberichte / IBRP

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.

Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.

Zu den Antragsformularen