Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Landkreis Böblingen

Der Landkreis Böblingen bietet als Freiwilligkeitsleistung die Möglichkeit der Kostenübernahme für einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Voraussetzung hierfür ist unter anderem das eingetragene Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis und dass die Mobilität nicht durch Angehörige oder durch Benutzung eines eigenen Fahrzeuges sichergestellt ist.

Weitere Informationen hierzu sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Ansprechpartnerin für nähere Informationen:

Cornelia Dominikowski
Tel: 07031 / 663 - 1140
Fax: 07031 / 663 - 1797
PC Fax: 07031 / 663 - 91140
E-Mail: c.dominikowski@lrabb.de

Kraftfahrzeug-Hilfen für Menschen mit Behinderung

In Ausnahmefällen kann im Rahmen der Eingliederungshilfe der behindertengerechte Umbau eines Kfz ggf. sogar die Beschaffung eines Kfz oder Führerscheinkosten übernommen werden. Weitere Informationen sowie die Anlage zum Antrag finden Sie hier. (PDF, 380,5 KiB)

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich zunächst die Möglichkeiten des Fahrdiensts für Menschen mit Behinderung im Landkreis Böblingen ausgeschöpft werden müssen, bevor Kraftfahrzeug-Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe in Frage kommen.

Antragsunterlagen

  • Eingliederungshilfe-Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Kopie Personalausweis / Reisepass, Kopie Schwerbehindertenausweis, Nachweis Pflegegrad, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, ...)
  • Vermögenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen (Kopien Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopien Sparbücher, ...)
  • Bereits vorhandene ärztliche Berichte und Atteste zur Behinderung/Erkrankung

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.
Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.

Zu den Antragsformularen

Hilfen zum Besuch einer Hochschule / Schulische Ausbildung für einen angemessenen Beruf

Als Hilfe zum Besuch einer Hochschule / Schulische Ausbildung für einen angemessenen Beruf kann z.B. die Kostenübernahme für Taxi-/Mietwagenkosten oder der Kosten für den Behindertenfahrdienst in Frage kommen. Die Hilfe zum Besuch einer Hochschule / Schulische Ausbildung für einen angemessenen Beruf ist abhängig vom jeweiligen konkreten Bedarf. Daher kann an dieser Stelle keine Aussage darüber getroffen werden, welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden können. Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung. Welche vorrangigen Leistungen ggf. in Frage kommen, hängt vom jeweiligen Bedarf ab und muss in jedem Einzelfall neu geprüft werden.

Bitte beachten Sie, dass die Leistung, bis auf die Hilfen zum Besuch einer Hochschule, vermögensunabhängig erfolgt. Einkommensgrenzen sind jedoch zu beachten und können bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe erfragt werden.

Bei den Hilfen zum Besuch einer Hochschule sind Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beachten und können im Einzelfall ebenfalls bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe erfragt werden.

Orthopädische oder andere Hilfsmittel

In Ausnahmefällen können im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für Orthopädische oder andere Hilfsmittel übernommen werden, wenn diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Für die Gewährung von Hilfsmitteln ist jedoch grundsätzlich die Krankenkasse zuständig. Sollte diese zum Ergebnis gelangen nicht zuständig zu sein, wird die Krankenkasse Ihren Antrag, an den ihrer Auffassung nach zuständigen Kostenträger, weiterleiten.