Wiederzulassung
Wenn Sie ein abgemeldetes (außer Betrieb gesetztes) Fahrzeug (welches zuvor bereits auf Ihren Namen angemeldet war) wieder zulassen wollen, wird Ihr Antrag auf Wiederzulassung ganz einfach:
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), falls sich Änderungen:
- am Kennzeichen oder am Saisonzeitraum
- am Namen
- technische Änderungen an der Leistung oder
- der Fahrzeugklasse ergeben
- ihr Fahrzeug vorher außerhalb des Landkreises Böblingen zugelassen war
- ggf. bisherige Kennzeichen, wenn vorhanden
- Nachweis über Hauptuntersuchung
- Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat (siehe Internetseite oder Auslage vor Ort)
- Versicherungsnachweis (7-stelliger eVB-Code)