Prüfung und Kommunalaufsicht

Das Amt Prüfung und Kommunalaufsicht besteht aus den Fachbereichen Rechnungsprüfung, Kommunalaufsicht, Standesamtsaufsicht mit ö.r. Namensänderungen und der Geschäftsstelle Wahlen. Als Stabstelle ist das Amt mit aktuell 17 Mitarbeiter/innen dem Landrat direkt unterstellt.

Rechnungsprüfung

Im Mittelpunkt der Rechnungsprüfung steht die weisungsunabhängige Kontrolle der Finanz-, Wirtschafts- und Vergabetätigkeit des Landkreises Böblingen sowie seiner Unternehmen und Beteiligungen (Abfallwirtschaftsbetrieb, Energieagentur, Zweckverband Schönbuchbahn u.a.m.) sowie der vom Landkreis finanziell geförderten Einrichtungen. Wir prüfen, ob gesetzliche Vorschriften eingehalten, Beschlüsse des Kreistags und Weisungen des Landrats beachtet, die Finanzen und Sachmittel zweckbestimmt, sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden und Leistungen an die Bürger und Bürgerinnen den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Neben der Innenrevision gehört zu den Aufgaben des Amtes auch die überörtliche Prüfung der Kreisgemeinden bis max. 4.000 Einwohner, das sind im Kreis die Gemeinden Deckenpfronn, Hildrizhausen und Mötzingen. Hier prüfen wir die Jahresabschlüsse und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Haushaltswirtschaft.

Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht ist Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinden des Landkreises mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg und Leonberg. Nach verfassungsrechtlichem Grundsatz regeln die Gemeinden ihre örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der sogenannten kommunalen Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit. Als Rechtsaufsichtbehörde ist die Kommunalaufsicht dafür zuständig, dass dies unter Einhaltung von Recht und Gesetz geschieht und die Regeln der Gemeindeordnung Baden-Württemberg beachtet werden. So müssen u.a. Haushaltspläne der Gemeinden von uns genehmigt und örtliche Satzungen, die der Gemeinderat beschließt, auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft werden.

Standesamtsaufsicht

Im Fachgebiet Standesamtsaufsicht ist uns die fachliche Aufsicht über die Standesämter im Kreis übertragen. Dabei werden Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften v.a. auch ausländischer Mitbürger/innen geprüft und genehmigt.

Öffentlich rechtliche Namensänderung

In diesem Fachbereich werden Namensänderungsverfahren nach dem Namensänderungsgesetz durchgeführt. Link zur Seite Namensänderungen

Kommunalwahlen / Parlamentswahlen

Die Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen (Bürgermeister, Gemeinderat) und von Parlamentswahlen runden den vielfältigen Aufgabenkatalog des Amtes ab.

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Prüfung und Kommunalaufsicht
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Marnie Schirner

Leiterin:
Marnie Schirner
Tel. 0 70 31 / 663 - 1055
E-Mail: m.schirner@lrabb.de

Weitere Informationen

Zentrale Antikorruptionsstelle