Kurzzeitkennzeichen
Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten
Der Standort des Fahrzeuges oder der Hauptwohnsitz des Halters liegen im Landkreis Böblingen? Dann sind Sie bei uns richtig!
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
- Versicherungsbestätigung (siebenstelliger eVB-Code)
- Gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen bzw. Fahrten zur Erlangung der Hauptuntersuchung)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein oder Teil 2/Fahrzeugbrief, bzw. entsprechende ausländische Zulassungsbescheinigungen ggf. mit Übersetzung
- Bei ausländischer Adresse des Halters Empfangsbevollmächtigung sowie Nachweis des Standortes des Fahrzeuges (Landkreis Böblingen)
Gültigkeitsdauer:
- Höchstens 6 Tage ab Zuteilung
Entsorgung:
Abgelaufene Kurzzeitkennzeichen können kostenlos auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden.