Kurzzeitkennzeichen

Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten

Der Standort des Fahrzeuges oder der Hauptwohnsitz des Halters liegen im Landkreis Böblingen? Dann sind Sie bei uns richtig!

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
  • Versicherungsbestätigung (siebenstelliger eVB-Code)
  • Gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen bzw. Fahrten zur Erlangung der Hauptuntersuchung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein oder Teil 2/Fahrzeugbrief, bzw. entsprechende ausländische Zulassungsbescheinigungen ggf. mit Übersetzung
  • Bei ausländischer Adresse des Halters Empfangsbevollmächtigung sowie Nachweis des Standortes des Fahrzeuges (Landkreis Böblingen)

Gültigkeitsdauer:

  • Höchstens 6 Tage ab Zuteilung

Entsorgung: 

Abgelaufene Kurzzeitkennzeichen können kostenlos auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden.

Merkblatt