Kompensationsverzeichnis und naturschutzrechtliches Ökokonto
Nach Bundesnaturschutzgesetz muss bei Eingriffen in Natur und Landschaft sichergestellt sein, dass eine vollständige Kompensation des Eingriffes durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stattfindet.
Mit Inkrafttreten der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) am 01. April 2011 ist das Führen eines Kompensationsverzeichnisses bei den unteren Naturschutzbehörden bundesweit verpflichtend. In diesem Kompensationsverzeichnis wird dargestellt, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen zu erfolgen haben bzw. schon erfolgt sind. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- der Eingriffskompensation (beinhaltet naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die einem bestimmten Eingriff zugeordnet sind) und
- dem Ökokontoverzeichnis (beinhaltet Maßnahmen zur Aufwertung der Natur und Landschaft, die nicht für Eingriffe durch die Bauleitplanung erfolgen und noch keinem Eingriff zugeordnet sind).