Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung
Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Böblingen ist das Landratsamt. Die Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.
Örtliche Verkehrsbehörden sind die Bürgermeisterämter für die Städte und Gemeinden Ehningen, Holzgerlingen mit Altdorf und Hildrizhausen, Rutesheim, Renningen, Weil der Stadt, Gärtringen, Magstadt, Weissach, Schönaich und Weil im Schönbuch für das Stadt- oder Gemeindegebiet mit Ausnahme der Kreis- Landes- und Bundesstraßen.
Die Aufgaben einer Straßenverkehrsbehörde sind vielseitig. Eine Zuständigkeit besteht z.B. für
- Ausnahmegenehmigungen:
- für Parkerleichterungen schwerbehinderter Menschen (Orangene Parkerleichterung und Blaue Parkerleichterung (PDF, 270,5 KiB))
- vom Sonn-/ und Feiertagsfahrverbot / der Ferienreiseverordnung
- von der Gurt und Helmpflicht (PDF, 577,1 KiB)
- für den Handwerkerparkausweis (PDF, 663,3 KiB) (gebietsübergreifend anerkannt im Landkreis Böblingen, weitere Informationen finden Sie hier)
- sonstige Ausnahmegenehmigungen (z.B. befahren gesperrter Straßen, Halt- und Parkverbote)
- Arbeitsstellen im Straßen-und Gehwegbereich
- Veranstaltungen auf Straßen (Straßenfeste, Märkte usw.)
- Großraum- und Schwertransporte (bundeseinheitliches Antragsverfahren VEMAGS)
- Güterkraftverkehr (Gemeinschaftslizenz)
- Straßenbeschilderungen (Anordnung von Verkehrszeichen, Durchführung Verkehrsschauen usw.)
Anträge können bei uns bequem per E-Mail unter strassenverkehr@lrabb.de eingereicht werden.
Übersicht aller Antragsformulare:
- Blaue Parkerleichterung (PDF, 270,5 KiB)
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung (PDF, 142,5 KiB)
- Befreiung Gurt- und Helmpflicht (PDF, 577,1 KiB)
- Handwerkerparkausweis (PDF, 663,3 KiB)
- Arbeitsstellen im Straßen- und Gehwegbereich (PDF, 229,3 KiB)
- Veranstaltungen auf Straßen (PDF, 1,655 MiB)
NEU seit 01.01.2024: gebietsübergreifend anerkannter Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen
Mit dem Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind. Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Er muss am jeweiligen Einsatzort beantragt werden. Für die Einsatzorte Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Mötzingen, Nufringen, Steinenbronn und Waldenbuch ist das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Den Handwerkerparkausweis können Sie hier über service-BW oder mit dem Antragsformular per E-Mail (PDF, 663,3 KiB) an strassenverkehr@lrabb.de beantragen.
Alle weiteren, wichtigen Informationen finden Sie unter Informationen zum Handwerkerparkausweis im Landkreis Böblingen