Clearingstelle Sprachförderung

Sie benötigen einen Deutschkurs? Wir beraten Sie gerne! 

  • Wer hat Anspruch auf einen Integrationskurs?
  • Wie hoch sind die Kosten und wer trägt diese?
  • Wie geht es nach dem Integrationskurs weiter?
  • Können Kurskosten auch übernommen werden, wenn kein Anspruch auf einen Integrationskurs besteht?
  • Gibt es noch andere Angebote als die Kurse vom BAMF?
  • Wer unterstützt bei der Antragsstellung?

Rufen Sie uns an, schreiben eine Mail und/oder vereinbaren sie einen Termin mit uns und kommen vorbei. Bitte bringen Sie dafür ein aktuelles Ausweisdokument mit.

Mitarbeiterinnen

Sie möchten einen Integrationskurs besuchen? Je nach Aufenthaltsstatus gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Gestattung

Personen im laufenden Asylverfahren können auf Antrag eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

Adresse Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Friedrich-List-Str.3
38820 Halberstadt

Duldung

Für Personen in einer Duldung gibt es unterschiedliche Regelungen:

Personen, die sich zum Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufhalten, können den sogenannten Chancenaufenthalt beantragen. Welche Kriterien hierfür erfüllt werden müssen, finden Sie auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Ihre Ansprechperson im Landratsamt Böblingen ist Frau Guggenberger: L.Guggenberger@lrabb.de 

Personen mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz können auf Antrag eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhalten. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular (PDF, 351,6 KiB)
  • Kopie der Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Bitte lassen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde auf der Bescheinigung bestätigen, dass es sich um eine Duldung gemäß des oben genannten Paragraphen handelt.

Personen mit einer Ausbildungsduldung gemäß §60c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz oder eine Beschäftigungsduldung gemäß §60d Abs. 1 Aufenthaltsgesetz können auf Antrag eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhalten. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular (PDF, 351,6 KiB)
  • Kopie der Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Bitte lassen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde auf der Bescheinigung bestätigen, dass es sich um eine Duldung gemäß des oben genannten Paragraphen handelt.

Alle anderen Personen in Duldung haben keinen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Für diesen Personenkreis bietet das Landratsamt Böblingen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration geförderte Kurse an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle Sprachförderung.

Adresse Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Friedrich-List-Str.3
38820 Halberstadt

Aufenthalt § 24/ § 25 Aufenthaltsgesetz

Personen im laufenden Asylverfahren können auf Antrag eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

Adresse Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Friedrich-List-Str.3
38820 Halberstadt

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung! 

Migrantinnen stark im Alltag (MiA)

Online Berufssprachkurse für Auszubildende (B2 und C1)

Der B2-Deutschkurs beginnt am 23.09.2024 und der C1-Deutschkurs am 30.09.2024.

Die Berufssprachkurse für Auszubildende bieten individuelle und kontinuierliche Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer sowie ausbildungsvorbereitende Kurse. Sie helfen, sprachliche Lücken zu schließen und Schlüsselkompetenzen für den Berufsschulunterricht zu erlangen, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Dadurch tragen die Azubi-BSK zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und zur Erhöhung der Abschlussquoten bei.

Das Bundesamt unterstützt mit den Azubi-BSK die Fachkräftesicherung in Deutschland. Der Fokus liegt auf Sprachförderung im Kontext der Ausbildung, Vermittlung von Fachvokabular und Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Anmeldung, Teilnahme und Kosten

Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist eine Teilnahmeberechtigung erforderlich, die beantragt werden muss. Bei Genehmigung erfolgt die Kursanmeldung direkt beim Kursträger vor Ort. Ausländische Personen mit einem Ausbildungsvertrag in Deutschland können die Teilnahmeberechtigung beim Bundesamt beantragen.

Zugangsberechtigt sind berufsschulpflichtige Personen mit Migrationshintergrund, die eine förderfähige Ausbildung absolvieren und Unterstützung bei den sprachlichen Anforderungen benötigen. Auch Azubis, die einen Ausbildungsvertrag haben, aber noch nicht mit der Ausbildung begonnen haben, oder an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen, sind zugelassen.

Die Kurse werden vom BAMF gefördert und sind kostenlos. Ausbildungsbetriebe unterstützen durch Freistellen der Azubis, diese durch ihre Lernbereitschaft und regelmäßige Teilnahme. Lehr- und Lernmaterial wird vom BAMF bereitgestellt.

Hier finden Sie den Flyer (PDF, 362,4 KiB) mit weiteren Informationen und das Antragsformular (DOCX, 60,5 KiB).

Deutsch im Beruf

Das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" hat Sprachflyer für verschiedene Berufsgruppen erstellt. Auf diesen Sprachflyern sind die wichtigsten Vokabeln für den jeweiligen Berufszweig aufgelistet. Die kleinen Wörterbücher sind jeweils auf deutsch, arabisch, tigrinya, ukrainisch, russisch und türkisch. 

Die Flyer finden Sie auf der Homepage des Netzwerkes "Unternehmen integrieren Flüchtlinge". 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAMF und dem Sozialministerium:

Logo Ministerium
Logo Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Amt für Migration und Flüchtlinge
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Jana Honer
Tel.: 07031 / 663 - 2253

Ikra Avseren
Tel.: 07031 / 663 - 3015

Dorothee Börner
Tel.: 07031 / 663 - 2692

E-Mail: sprachfoerderung@lrabb.de

Kontaktzeiten

Montag 09.00-12.00 / 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 09.00-12.00 / 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 09.00-12.00 / 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag 09.00-12.00 / 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00-12.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung