Arbeitsstellen im Straßen- und Gehwegbereich
Zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr öffentlicher Straßen, Wege, Gehwege und Plätze haben, benötigen Sie eine Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung. Unter solche Maßnahmen fallen z.B. Aufgrabungen, Straßenbauarbeiten, Gerüststellungen, Stellen eines Baukrans auf öffentl. Fläche, Ablagerungen von Baumaterial oder Ähnlichem. Vor dem Beginn dieser Arbeiten müssen Sie oder Ihr mit den Bauarbeiten beauftragtes Bauunternehmen mit einem Antrag (PDF, 229,3 KiB) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen. Diese Anordnung kann folgenden Inhalt haben:
- in welcher Weise die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird
- wie der Verkehr – auch bei teilweiser Straßensperrung – beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt wird
- wie und mit welchen Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden
Unsere Antragsfristen können Sie dem Antragsformular entnehmen. Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung können bequem per E-Mail an strassenverkehr@lrabb.de eingereicht werden. Jedem Antrag ist ein Lageplan und/oder Luftbild mit Skizzierung des Baufeldes beizufügen.
Zuständigkeiten bei verkehrsrechtlichen Anordnungen
Sind Gemeinden örtliche Verkehrsbehörden, besteht die Zuständigkeit des Landratsamtes (LRA) nur für Kreis- Landes- und Bundesstraßen.
Die Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind für alle Straßen auf ihrer Gemarkung selbst zuständig.
Die Zuständigkeit des Landratsamtes (LRA):
- Herr Klarner, Tel: 07031 / 663 – 1401, E-Mail: m.klarner@lrabb.de
- Frau Becker, Tel: 07031 / 663 – 1073, E-Mail: a.becker@lrabb.de
- Herr Keckert, Tel: 07031 / 663 - 1097, E-Mail: m.keckert@lrabb.de
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, Absperrung und Kennzeichnung)