Rote Oldtimer-Kennzeichen
Achtung, zugelassene Fahrten sind ausschließlich:
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
- Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
- Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat
- Aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Heimatgemeinde)
- Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug
- Versicherungsnachweis für rote Kennzeichen (7-stelliger eVB-Code)
- Fahrzeugbrief, wenn nicht vorhanden Datenblatt einer amtlich anerkannten Prüforganisation zzgl. Eigentumsnachweis
- Nachweis über Oldtimerabnahme nach § 23 StVZO (Gutachten)
- Nachweis Hauptuntersuchung oder Vollgutachten nach § 21 StVZO
Achtung: Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und der Pflege des „Kfz-technischen Kulturgutes“ dienen. Regelbearbeitungsdauer: ca. 10 Wochen.