Rote Oldtimer-Kennzeichen

Achtung, zugelassene Fahrten sind ausschließlich: 

  • Prüfungsfahrten
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
  • Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
  • Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat 
  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Heimatgemeinde)
  • Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug
  • Versicherungsnachweis für rote Kennzeichen (7-stelliger eVB-Code)
  • Fahrzeugbrief, wenn nicht vorhanden Datenblatt einer amtlich anerkannten Prüforganisation zzgl. Eigentumsnachweis
  • Nachweis über Oldtimerabnahme nach § 23 StVZO (Gutachten)
  • Nachweis Hauptuntersuchung oder Vollgutachten nach § 21 StVZO 

Achtung: Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und der Pflege des „Kfz-technischen  Kulturgutes“ dienen. Regelbearbeitungsdauer: ca. 10 Wochen.

Merkblatt