Fleisch- und Geflügelfleischhygiene
Das Lebensmittel „Fleisch“ stellt an die Herstellung und Behandlung große Anforderungen, die laufend überwacht werden müssen. Deshalb wird jedes zu schlachtende Tier von einem amtlichen Tierarzt / einer Tierärztin begutachtet und jeder Schlachtkörper untersucht. Die räumlichen, personellen und technischen Voraussetzungen sind rechtlich in den Hygieneverordnungen für Lebensmittel und Lebensmittel tierischer Herkunft geregelt. Weitere Verordnungen regeln die Untersuchungspflicht von Wiederkäuern auf TSE bzw. BSE.
Hauptaufgaben sind:
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung am zugelassenen Schlachthof sowie in den selbstschlachtenden Metzgereien und bei Direktvermarktern
- Regelmäßige Überprüfung sämtlicher Metzgereien, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe sowie Direktvermarktern, die Fleisch herstellen, behandeln und / oder in Verkehr bringen
- Regelmäßige Entnahme von Proben der geschlachteten Tiere. Diese werden dann vom zuständigen Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) untersucht
- Entnahme und Untersuchung von Verdachtsproben bei auffälligen Schlachttieren
- Untersuchung von Schlachtrindern über 48 Monaten auf Bovine Spongioforme Encephalopathie (BSE)
- Überwachung der Entsorgung von spezifiziertem Risikomaterial (SRM) (PDF, 16,1 KiB)
- Untersuchung von Schweinen auf Trichinen
- Anordnung von Maßnahmen bei Missständen
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
- Beratung bei Bauvorhaben
Formulare zum Thema Fleischhygiene und Geflügelfleischhygiene
- Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs (PDF, 4,809 MiB)
- Standarderklärung Lebensmittelketteninformation für die Anlieferung von Tieren an Schlachtbetriebe (PDF, 273,8 KiB)
(Anlage 7 zu § 10 Abs. 1 Tierische-LMHygVO) - Trichinenuntersuchung beim Schwarzwild (PDF, 14,4 KiB)
- Meldepflicht für Jäger bei der Abgabe von Wild und Wildfleisch (PDF, 48,7 KiB)