Jagd und Wildtiermanagement

Das Landratsamt ist Untere Jagdbehörde und zuständig für die Erteilung von Jagdscheinen und Fragestellungen rund um die Jagd und das Wildtiermanagement. Die Mitarbeitenden der Unteren Jagdbehörde stehen für Ihre Anliegen zur Jagd gerne zur Verfügung. Zu einzelnen Jagdthemen finden Sie hier weitere Informationen.

Wichtige Information zur Ausstellung von Jagdscheinen

Durch die jüngste Änderung des Waffengesetzes haben sich wesentliche Änderungen beim Verfahren der Jagdscheinerteilung ergeben. Wir haben deshalb leider nicht mehr die Möglichkeit, den gerne genutzten Service des Landratsamtes zu bieten, Jagdscheine in Präsenz sofort zu verlängern. Wir können die vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsüberprüfungen ab sofort nur noch veranlassen, wenn uns ein Antrag mit vollständigen Unterlagen vorliegt. Wir rechnen derzeit mit einer Bearbeitungsdauer von 4 - 6 Wochen.
 
Wir bitten alle Jagdscheininhaber/innen, ihre Jagdscheine ab Januar 2025 so früh wie möglich zur Verlängerung einzureichen.
 
Für Hintergrundinformationen klappen Sie bitte das folgende Register auf.

Hintergrundinformationen zur Gesetzesänderung

Mit Schreiben vom 11.12.2024 hat das Innenministerium die Jagdbehörden über die notwendigen Anpassungen bezüglich der Antragsbearbeitung von Jagdscheinen zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 31.10.2024 informiert.

Demzufolge erfolgt die Prüfung der Zuverlässigkeit bei Beantragung von jagdrechtlichen Erlaubnissen ab sofort ausschließlich durch die örtlich zuständigen Waffenbehörden.

Anträge auf die Ausstellung eines Jagdscheins sind weiterhin bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Liegen alle notwendigen Unterlagen für die Bearbeitung des Antrags vor, übergibt die untere Jagdbehörde die Unterlagen zur Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung an die jeweils zuständige untere Waffenbehörde (uWB LRA BB bzw. uWB der großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg). Die jeweilige Waffenbehörde veranlasst alle notwendigen Zuverlässigkeitsabfragen und informiert die untere Jagdbehörde über das Ergebnis. Liegen Erkenntnisse über den Antragsteller vor, holt die untere Waffenbehörde ggfs. notwendige weitere Informationen bei den entsprechenden Stellen ein. Wenn alle Abfrageergebnisse vorliegen, wird der Antrag zur weiteren Bearbeitung (Genehmigung oder Ablehnung) an die untere Jagdbehörde wieder übergeben.

Aufgrund der vorgeschriebenen geänderten Abläufe und Zuständigkeiten können die notwendigen Zuverlässigkeitsabfragen durch die unteren Waffenbehörden erst veranlasst werden, wenn ein Antrag vorliegt. Vor diesem Hintergrund und der zudem ausgeweiteten Abfragebehörden ist mit Bearbeitungszeiten von 4-6 Wochen ab Antragseingang zu rechnen.

Anträge auf Verlängerungen/Ausstellungen von Jagdscheinen für das neue Jagdjahr ab 1.4.2025 nehmen wir – wie in den Vorjahren – ab Januar 2025 an.

Wir empfehlen allen betroffenen Jagdscheininhabern ihre Anträge möglichst im Januar/Februar bei uns einzureichen, damit eine Bearbeitung bis zum 1.4.2025 sichergestellt werden kann.
 

Mitarbeitende der unteren Jagdbehörde

Andreas Hank
SachgebietsleiterAndreas Hank
Landratsamt Böblingen- Forsten -Zimmer D 221Parkstraße 1671034 BöblingenTel.: 07031 / 663-1010Fax: 07031 / 663-1029E-Mail: a.hank@lrabb.de
Sprechzeiten:Mo - Fr 08:30 - 12:00 Uhrund nach Vereinbarung
Zuständigkeit:· Forstliche Dienstleistungen im Körperschafts- und Privatwald· Büroorganisation· Kreishaushalt· Arbeitssicherheit· EDV-Beauftragter· Jagdverwaltung
· Ausbildung von Praktikanten und Studierenden
· Bodenschutzkalkung
     
Bastian Junghans: Junger Mann mit schwarzer Brille und blauem Pullover
N. N.
FunktionsmitarbeiterN. N.
Landratsamt Böblingen- Forsten -Zimmer D216Parkstraße 1671034 BöblingenTel.: 07031 / 663-1006Fax: 07031 / 663-1029E-Mail: @lrabb.de
Sprechzeiten:Mo - Fr 08:30 - 12:00 Uhrund nach Vereinbarung
Zuständigkeit:
·Wildtierbeauftragter
· Genehmigung der Jagd im befriedeten Bezirk
     
Julika Heinz
Julika Heinz

Landratsamt Böblingen- Forsten -Zimmer D 216Parkstraße 1671034 BöblingenTel.: 07031 / 663-1018Fax: 07031 / 663-1029E-Mail: j.heinz@lrabb.de
Sprechzeiten:Di 08:30 - 12:00 UhrDo 08:30 - 12:00 Uhr
Zuständigkeit:·Jagdscheine
· Führung des forstlichen Flächenverzeichnisses· Abrechnung von Harvestereinsätzen
     
Anja Haug
Anja Haug

Landratsamt Böblingen
- Forsten -
Zimmer D 216
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Tel.: 07031 / 663-1016
Fax: 07031 / 663-1029
E-Mail: a.haug@lrabb.de

Sprechzeiten:
Mo, Di und Do 08:30 - 12:00 Uhr
Zuständigkeit:
·Jagdscheine

Jagd

Beantragung von Jagdscheinen (Verlängerung und Erstausstellung)

Ihre Briefsendungen richten Sie bitte an: 
Landratsamt Böblingen
- Untere Jagdbehörde -
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Wir bitten um Verständnis dafür, dass nur noch in Papierform vorliegende, vollständige Anträge mit allen Unterlagen bearbeitet werden können.

Folgende Dokumente müssen zur Beantragung der Verlängerung bzw. des ersten Jagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden:

  • Antragsformular (PDF, 225,7 KiB)
  • Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflicht
  • Personalausweis in Kopie (mit Vorder- und Rückseite)
  • Jagdscheinheft (bei Verlängerung)
  • Passbild (bei Verlängerung nur wenn das Jagdscheinheft voll ist)

Für die Beantragung des ersten Jagdscheins müssen der Unteren Jagdbehörde zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden: 

  • Prüfungszeugnis (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie)
  • Passbild 

Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen.
Rechtsgrundlage: Gebührenverordnung des Landratsamts Böblingen; § 28 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Drei-Jahresjagdschein: 285 € (Gebühr 135 € + Jagdabgabe 150 €)
Jahres- und Jugendjagdschein: 123 € (Gebühr 73 € + Jagdabgabe 50 €)
Tagesjagdschein: 98 € (Gebühr 73 € + Jagdabgabe 25 €)
Eintrag von Jagdpachtflächen in den Jagdschein: 20 €  

Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für Jagdförderung, jagdliche Forschung, wildbiologische Forschung und Wildschadensverhütung

Eine persönliche Vorsprache ist nur im Einzelfall und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Unter dem folgenden externen Link haben Sie die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen:
Terminbuchung

Wildtierschützer

Wildtierschützerausweise können bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden. 

Für die Beantragung benötigen Sie: 

Jagd im befriedeten Bezirk / Fallenjagd

Grundsätzlich ist die Jagd im befriedeten Bezirk, bspw. Siedlungsbereiche, verboten. In Ausnahmefällen kann die Untere Jagdbehörde Ausnahmegenehmigungen erteilen. Neue Fallen müssen beim Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. geprüft und registriert werden. Antragsformular Jagd im Befriedeten Bezirk (PDF, 150,7 KiB)

Stadtjäger

Stadtjägerinnen und Stadtjäger sollen in Fragen des Wildtiermanagements und zu Wildtieren im Siedlungsbereich beraten. Sie ermöglichen neben der Beratung und Umsetzung von Managementkonzepten auch ein schnelles, situationsangepasstes Eingreifen – auch mit jagdlichen Mitteln - ohne vorgelagertes Verwaltungsverfahren im Rahmen der Beauftragung. Aufgrund der stetig zunehmenden innerörtlichen Konflikte mit Wildtieren, insbesondere mit Fuchs und Marder, bietet die gesetzliche Regelung einen bürgerfreundlichen Lösungsansatz. Stadtjägerin und Stadtjäger sind nicht nur Netzwerkpartner des Wildtierbeauftragten, sondern stehen mit ihrer Funktion auch allen Organisationen und ehrenamtlichen Helfern im Umgang mit Wildtieren unterstützend zur Verfügung.

Die Stadtjäger werden bei Vorliegen einer entsprechenden jagdlichen Zusatzausbildung auf Antrag durch die untere Jagdbehörde anerkannt. Nach Anerkennung können sie von den Kommunen eingesetzt werden und sind dann - sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen - zur Jagdausübung im befriedeten Bezirk berechtigt. Die Beauftragung der Stadtjäger erfolgt durch den Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerin bzw. deren Nutzungsberechtigte.

Nachtsichttechnik

Für den Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen (Dual-Use-Geräte) sind keine behördlichen Beauftragungen mehr notwendig. Die Verantwortung für den gesetzeskonformen Einsatz der jeweiligen Geräte liegt beim Benutzer.

Wildtierbeauftragter

Der Wildtierbeauftragte des Landkreises Böblingen ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Themen Wildtiere und Jagd. Insbesondere bei Wildtieren im Siedlungsbereich und Wolfssichtungen bzw. Wolfsrissen können Sie sich an den Wildtierbeauftragten wenden. 

Wildtierbeauftragter des Landkreises Böblingen

N. N.
Landratsamt Böblingen- Forsten -
Zimmer D216
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Tel.: 07031 / 663-1006
Fax: 07031 / 663-1029

Sie haben ein Wildtier gefunden?

Lesen Sie hier die wichtigsten Infos zum Umgang mit aufgefundenen Wildtieren: 
Infoblatt Wildtier gefunden (PDF, 496 KiB)

Wildfleisch

Wild gehört zu den noch wenigen naturbelassenen Nahrungsmitteln unserer Zeit. Wildbret ist ein besonders wohlschmeckendes Fleisch, das sich durch einen niedrigen Fett- und Cholesterinanteil auszeichnet und einen hohen Gehalt an Eiweiß, Eisen, Vitaminen und Mineralstoffen aufweist. Der vorzügliche Fleischgeschmack ist durch die natürliche Lebensweise des Wildes unverwechselbar. 

Regionales Wildfleisch (Wildbret) kann über folgende Homepage www.wild-auf-wild.de oder beim Landesforstbetrieb ForstBW unter schoenbuch@forstbw.de bezogen werden. 

Veterinäramt

Beim Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung am Landratsamt Böblingen erhalten Sie weitere Informationen zu bspw. Trichinenproben, Tierseuchenprävention, uvm.

Waffen

Für waffenrechtliche Fragen (z.B. Eintragung neuer Waffen oder Anbauteile, Aufbewahrung von Waffen usw.) wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde am Landratsamt (Kreispolizeibehörde) bzw. bei den großen Kreisstädten Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen.

Fischerei

Die Untere Fischereibehörde ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Fragen zu Ihrem Fischereischein beantwortet das für Sie zuständige Bürgermeisteramt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg oder den Kreisfischereivereinen Böblingen und Sindelfingen. 

Kollage von Jagdbildern