Aufteilung in Wohnungseigentum
Bei der Aufteilung in Wohnungseigentum verlangt das Grundbuchamt (oder der Notar) vor der Eintragung in das Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Darin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber verlangt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag (PDF, 281,8 KiB)
- Planunterlagen mindestens dreifach (Lageplan, Grundrisszeichnungen von jedem einzelnen Geschoss, Schnitt und Ansichten). Die Bauzeichnungen dürfen das Format DIN A3 nicht überschreiten.
- Sämtliche Räume in den Aufteilungsplänen müssen entsprechend ihrer Nutzung ausreichend bezeichnet werden.
- Jeder Raum der abgeschlossenen Bereiche muss mit der betreffenden Ziffer versehen werden.
- Gemeinschaftlich genutzte Raumeinheiten (z.B. Trocken-, Heizungsräume) einschließlich ihrer Zugänge, bleiben frei von einer Bezifferung.
- Sofern eine Garage vorhanden ist, müssen Pläne beigefügt werden.
- Die eingereichten Pläne müssen mit den genehmigten Baugesuchsplänen übereinstimmen.