Integration Schule

Durch die Finanzierung von zusätzlichen begleitenden Hilfen (z.B. beim Anziehen, beim Essen oder beim Toilettengang) kann es Kindern mit Behinderung ermöglicht werden, eine allgemeine Schule (Grund-, Haupt- und Realschulen, sowie Gymnasien) zu besuchen. Somit kann gegebenenfalls eine auswärtige Unterbringung des Kindes oder lange Fahrzeiten vermieden werden. Eingliederungshilfe kann jedoch nur für begleitende Hilfen durch schulfremde Personen (z.B. Zivildienstleistende) oder in Form von technischen Hilfen (z.B. spezieller PC für die Schule) gewährt werden. Im Rahmen der Eingliederungshilfe ist die Bezahlung von zusätzlichen pädagogischen oder sonderpädagogischen Hilfen (z.B. Nachhilfe), sowie Übernahme des Schulgelds für Privatschulen, nicht möglich.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über das Staatliche Schulamt Böblingen, Charles-Lindbergh-Straße 11, 71034 Böblingen.

Was Sie vor Antragstellung abklären sollten

Vor Antragsstellung sollten Sie abklären, ob der Hilfebedarf ggf. durch Leistungen vorrangig verpflichteter Reha-Träger (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, ...) oder anderweitig gedeckt werden kann. In Frage kommen z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie und/oder Logopädie über die Krankenkasse, Pflegeleistungen über die Pflegeversicherung.

Bitte beachten Sie

Leistungen zur Integration in die Schule werden ohne Berücksichtigung von vorhandenem Einkommen und Vermögen gewährt. Die Bezahlung von zusätzlichen pädagogischen oder sonderpädagogischen Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe (z.B. Nachhilfe), sowie Übernahme des Schulgelds für Privatschulen, ist nicht möglich.

Antragsunterlagen

  • Eingliederungshilfe-Antrag
  • Bereits vorhandene ärztliche Berichte und Atteste zur Behinderung/Erkrankung
  • Einwilligung zur Übermittlung personenbezogener Daten

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.

Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.

Zu den Antragsformularen