Zulassung Importfahrzeug
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
- Zulassungsbescheinigung(en) aus dem (EU-/EWR-Ausland)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier des Herstellers im Original) oder ein entsprechendes Datenblatt
- Kaufvertrag
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat (siehe Internetseite oder Auslage vor Ort)
Bei Fahrzeugen aus nicht EU-/EWR Statten (Drittländern) zusätzlich:
- Verzollungsnachweis/Unbedenklichkeitsbescheinigung Zoll
- Nachweis über eine Betriebserlaubnis, z.B. EG-Typgenehmigung, nachgewiesen durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier des Herstellers im Original), ansonsten Gutachten nach § 21 STVZO
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (ist ein Gutachten nach § 21
- STVZO vorhanden, benötigen Sie kein separates Hauptuntersuchungsgutachten nach § 29 STVZO
- Achtung: Fahrzeugpapiere müssen grundsätzlich auf Deutsch übersetzt sein
- Ggf. muss das Fahrzeug zur Identifikation vorgefahren werden
Allgemeiner Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht jeden Einzelfall darstellen kann. Eventuell werden vor Ort weitere Unterlagen/Nachweise benötigt, da sich - je nach Herkunftsland - Abweichungen ergeben können. Hierzu beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörde Sie gerne vor Ort oder vorab per E-Mail unter zulassung@lrabb.de.