Ausbildungsförderung
Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auszubildende an Schulen und Hochschulen können für ihre Ausbildung oder Weiterbildung finanzielle Unterstützung erhalten.
Für Auskunft und Beratung sowie für die Entgegennahme der Anträge und Bewilligung der Ausbildungsförderung bei Auszubildenden an Schulen ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt zuständig, in dessen Landkreis die Eltern des Auszubildenden wohnen. Für Anträge von Studierenden an Universitäten / Hochschulen sind die Studierendenwerke an den Studienorten zuständig.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG); "Aufstiegs-BAföG", früher: "Meister-BAföG"
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungslehrgängen (Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahmen), die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Meister, Techniker, Betriebswirt oder einer vergleichbaren Qualifikation vorbereiten, können für diese Weiterbildungsmaßnahme ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten.
Für Auskunft, Beratung und die Entgegennahme der Anträge ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt zuständig, in dessen Landkreis der Wohnort des Antragstellenden liegt.
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Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten wurde das Gesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses beschlossen. Nähere Informationen erhalten Sie unten unter der Rubrik "weitere Leistungen".
Formulare und Informationen
Formulare und Informationsmaterial zu beiden Arten der Ausbildungsförderung können bei Frau Preisendanz, Telefon 07031 / 663 - 1332 oder per E-Mail an bafoeg@lrabb.de angefordert werden. Im Internet finden Sie beides auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter
- Ausbildungsförderung www.das-neue-bafoeg.de bzw. www.bafög.de
- Aufstiegs-BAföG http://aufstiegsbafoeg.de/ bzw. http://meister-bafoeg.info
Alle Formulare können Sie online ausfüllen und ausdrucken, um sie dann unterschrieben per Post oder persönlich einzureichen. Falls Sie einen eigenen De-Mail-Account besitzen, steht Ihnen für den Bereich BAföG auch die Möglichkeit zur Verfügung, Ihren Antrag als eAntrag zu stellen. Bitte beachten Sie, dass ohne Nutzung Ihres De-Mail-Accounts Ihr eAntrag nicht zugestellt werden kann! Nähere Informationen hierzu können Sie unseren Hinweisen und Tipps zum eAntrag entnehmen. Die BAföG-Antragstellung ist auch online möglich: https://www.bafoeg-digital.de/ ! Dies gilt nur für BAföG, nicht für AFBG ("Aufstiegs-BAföG")!
Ihre Ansprechpartner beim Landratsamt Böblingen
Nachname |
Name |
Telefon |
E-Mail |
---|---|---|---|
A - C | Frau Wolf |
07031 / 663 - 1316 |
f.wolf@lrabb.de |
D - G |
Frau Rahm |
07031 / 663 - 1337 |
a.rahm@lrabb.de |
H - Q | Frau Scharinger | 07031 / 663 - 1958 | c.scharinger@lrabb.de |
R - V |
Herr T. Funk |
07031 / 663 - 1315 |
t.funk@lrabb.de |
W | Frau Scharinger | 07031 / 663 - 1958 | c.scharinger@lrabb.de |
X- Z | Frau Rahm | 07031 / 663 - 1337 | a.rahm@lrabb.de |