Aus- und Fortbildung von Feuerwehrangehörigen

Ein wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereichs Feuerwehrwesen ist die kreisweit einheitlich Ausbildung für die Feuerwehren des Landkreises.

Nur gute und gleich ausgebildete ehrenamtliche Einsatzkräfte können im Rahmen der notwendig gewordenen interkommunalen Zusammenarbeit an Einsatzstellen die stetig wachsenden Anforderungen bewältigen, die an sie gestellt werden. Hierbei soll durch die Ausbildungskoordination der Stabsstelle Feuerwehrwesen sicher gestellt werden, dass sowohl die Arbeit am Strahlrohr, das Bedienen des technischen Gerätes und des Sprechfunks, als auch das Führen der Einsatzeinheiten an großen Einsatzstellen aus- und fortgebildet wird.

So wurde u.a. speziell für die Feuerwehrführungskräfte des Landkreises Böblingen eine computergestützte und bundesweit in dieser Art einzigartige Ausbildung entwickelt und etabliert, die den ehrenamtlichen Gruppen – und Zugführern die Möglichkeit bietet, gezielte und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene kleine und große virtuelle Einsatzlagen am Bildschirm abzuarbeiten.

Unter dem Motto "Die neue, digitale Ausbildungswelt der Feuerwehren" bietet der Landkreis Böblingen als erster Landkreis neben der computergestützten Ausbildung für Gruppen- und Zugführer auch die komplette Kreisausbildung online über eine E-Learning-Plattform an. Zeitintensive und regelmäßige Weiterbildungen, hohes Ausbildungsniveau und die immer schwieriger werdende Vereinbarkeit von Familie und „Beruf/Hobby“, sind nur wenige der zahlreichen Faktoren, die auf die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren während Ihrer Ausbildungen zukommen. Dementsprechend rückt auch das Nachwuchsproblem immer mehr in den Vordergrund, dem die Feuerwehren nun mit attraktiven Lösungen begegnen möchten.

Das Feuerwehr e-Learning als Onlinekonzept verspricht mehr Flexibilität, Praxisnähe, individuelle Verfügbarkeit und öffentliche Wirkung. Es ist auf allen mobilen Endgeräten und über die Feuerwehr-eLearning App nutzbar und bietet somit flexible Nutzungszeiträume – Lernen wann und wo man möchte! Der praktische Anteil eines Lehrganges hingegen bleibt als Praxisteil vor Ort bestehen. Nähere Informationen zum E-Learning können aus dem Info-Blatt (PDF, 85,1 KiB) entnommen werden.

Die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen wird darauf aufbauend in Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg durchgeführt.

Leitlinien für die Ausbildung

Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie der diese ergänzenden Vorschriften.

Bei der Aus- und Fortbildung sind insbesondere zu beachten:

  • das Feuerwehrgesetz (PDF, 105 KiB) (FwG)
  • das Landeskatastrophenschutzgesetz (PDF, 96,9 KiB) (LKatSG)
  • die Feuerwehr-Dienstvorschriften, die vom Innenministerium den Gemeinden bekannt gegeben worden sind, 
  • der Lernzielkatalog Freiwillige Feuerwehr Baden-Württemberg, die Lehrstoffblätter und die Lehrunterlagen der Landesfeuerwehrschule,
  • die technischen Regelwerke, die Unfallverhütungsvorschriften und die dazugehörigen Merkblätter,
  • die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst und
  • die folgenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches: § 201 "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes", § 203 "Verletzung von Privatgeheimnissen", § 331 "Vorteilsannahme", § 332 "Bestechlichkeit", § 353b "Verletzung des Dienstgeheimnisses", § 358 "Nebenfolgen".

Ausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene

Die Ausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene umfasst folgende Lehrgänge:

Aktuelle Stundenpläne 2024

Handbuch über das Programm FaPo4

Handbuch FaPo4 (PDF, 1,578 MiB)

Übersicht Ablauf

Allgemeines

Art, Inhalt und Organisation der Ausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene ergeben sich aus der FwDV 2, dem Lernzielkatalog Freiwillige Feuerwehr Baden-Württemberg und dem Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg.

Die Truppmannausbildung Teil 1 soll gemeindeübergreifend durchgeführt werden.
Die Truppmannausbildung Teil 2 wird in der Regel auf Gemeindeebene durchgeführt.

Bei einem Lehrgang soll die Teilnehmerzahl im praktischen Anteil nicht größer als 8 sein. 

Kostenregelung

Die Kosten (PDF, 196,1 KiB) für die Ausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene tragen die Gemeinden beziehungsweise die Betriebe für die Lehrgangsteilnehmerinnen und Teilnehmer ihrer Feuerwehren.

Lehrgangszeugnis, Teilnahmebestätigung

Die Teilnahmebestätigungen werden vom Kreisbrandmeister und vom Lehrgangsleiter unterzeichnet.

Die abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann (Truppmannausbildung Teil 2, siehe VwV Feuerwehrausbildung Nummer 2.4.2) ist vom Feuerwehrkommandanten zu bestätigen.

Ist für den Lehrgang kein Leistungsnachweis mit Benotung vorgesehen, so wird im Falle der erfolgreichen Teilnahme eine Teilnahmebestätigung mit dem Zusatz "erfolgreich teilgenommen" ausgehändigt.

Leistungsnachweise

Die Art der Leistungsnachweise ist von den Vorgaben der FwDV 2 (PDF, 301 KiB) und den im Lernzielkatalog vorgegebenen Lernzielen abhängig. Lernziele, die den Handlungs- und Verhaltensbereich betreffen, erfordern praktische Leistungsnachweise.

Die Leistungsnachweise hierzu können entweder innerhalb der Übungsstunden oder zusätzlich am Ende des Lehrgangs durchgeführt werden. Lernziele aus dem Erkenntnisbereich können im Rahmen von schriftlichen oder mündlichen Leistungsnachweisen ermittelt werden.

Die erbrachte Leistung wird von den Ausbildern bewertet. Ist die Leistung nicht ausreichend, ist der Lehrgang zu wiederholen. Die Wiederholung allein des Leistungsnachweises ist nicht statthaft.

Ausschluss von Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die ohne zwingenden Grund einen Lehrgang verspätet antreten, nicht die geforderten Voraussetzungen erfüllen oder während eines Lehrgangs Anlass zu schwerwiegenden Beanstandungen geben, können vom Lehrgangsleiter von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall sowie beim vorzeitigen Verlassen eines Lehrgangs ohne Genehmigung des Lehrgangsleiters entfallen ab diesem Zeitpunkt freiwillige Leistungen des Landes, soweit solche gewährt werden.

Fehlstunden

Ein Lehrgang gilt grundsätzlich erst dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn eine Lehrgangsteilnehmerin oder ein Lehrgangsteilnehmer an allen Ausbildungseinheiten im vorgegebenen Stundensoll des Lehrgangs teilgenommen hat. Erfolgt die Ausbildung in Modulen, so kann die Teilnahme an den Ausbildungseinheiten einzeln bescheinigt werden. Einzelne Fehlstunden (der Grenzwert liegt bei etwa 5 Prozent der Gesamtstundenanzahl des jeweiligen Lehrgangs) können in anderen Lehrgängen der gleichen Lehrgangsart nachgeholt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Lehrgangsleiter des jeweiligen Lehrgangs.

Fehlstunden durch Krankheit: Lehrgangsteilnehmer, die aufgrund von Krankheit an einem Lehrgang oder an einer Ausbildungseinheit nicht teilnehmen können, haben ein ärztliches Attest vorzulegen.

Hinweise und Informationen des Landratsamtes

Informationen und Hinweise zur Ausbildung im Landkreis Böblingen finden Sie hier (PDF, 240,4 KiB).

Fort- und Weiterbildungen

Aus- und Fortbildung durch die Landesfeuerwehrschule

Die Landesfeuerwehrschule führt die im Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg genannten Lehrgänge durch.

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Bevölkerungsschutz und
Feuerwehrwesen
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Feuerwehrwesen
Kreisbrandmeister
Guido Plischek
Tel: 07031 / 663 - 1345
Fax: 07031 / 663 - 1981
feuerwehrwesen@lrabb.de