Heimaufsicht

Die Heimaufsicht überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, d.h. die entsprechende Ausstattung und die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Betreuung und Pflege. Sie schützt die Interessen und die Bedürfnisse der Heimbewohner und fördert die Beratung und den Dialog in allen Heimangelegenheiten.

Die Arbeit der Heimaufsicht beginnt bereits in der Planungsphase eines neuen Heims. Nach der Fertigstellung findet eine erste Besichtigung statt. Dabei wird geprüft, ob das neue Heim den Anforderungen entspricht. Sicherheit und Funktionalität gehören dabei zu den wichtigsten Grundsätzen; ebenfalls spielt das Wohlfühlen des Bewohners eine entscheidende Rolle bei der Konzipierung eines Heims.

Die Heimaufsicht prüft die bestehenden Einrichtungen anlassbezogen oder wiederkehrend (grundsätzlich einmal im Jahr). Sie kann in größeren Abständen prüfen, wenn durch Zertifikate unabhängiger Sachverständiger oder Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nachgewiesen wird, dass die Anforderungen an den Betrieb eines Heims erfüllt werden. Die Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet.

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Fragen zur Heimaufsicht: 

Ulrich Stern
Kreispolizeibehörde
Tel: 07031 / 663 - 1952
Fax: 07031 / 663 - 1151
E-Mail: u.stern@lrabb.de

Enno Heymann
Kreispolizeibehörde
Tel: 07031 / 663 - 1340
Fax: 07031 / 663 - 1151
E-Mail: e.heymann@lrabb.de

Kathrin Bumiller
Kreispolizeibehörde
Tel.: 07031 / 663 - 1479
Fax: 07031 / 663 - 1151
E-Mail: k.bumiller@lrabb.de

Jana Lucas
Kreispolizeibehörde
Tel.: 07031 / 663 - 2659
Fax: 07031 / 663 - 1151
E-Mail: j.lucas@lrabb.de

Kontaktadresse für meldepflichtige einzelne Erkrankungen sowie 
Erkrankungshäufungen aus den Pflegeheimen:

IfSG@lrabb.de

Kontaktadresse für medizinische Themen:

HygieneHeime@lrabb.de

Falls ein Rückruf erwünscht ist, bitten wir dies in der E-Mail zu vermerken und Ihre Telefonnummer zu hinterlassen.