Schottergärten- Steinwüste statt grünem Leben?

Immer wieder wird der weltweite Verlust an Artenvielfalt in den Medien thematisiert. Auch auf lokaler Ebene ist ein Rückgang, insbesondere an heimischen Bestäubern wie Wildbienen und Schmetterlingen, zu verzeichnen. Blühende, vielfältige Gärten können hier einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Biodiversität vor der Haustüre leisten.

In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder über das Thema Schottergärten diskutiert. Die „grauen Steininseln“ sind immer noch in zahlreichen Vorgärten zu finden.

Was sind die gesetzlichen Vorgaben in Baden-Württemberg und was kann ich tun, wenn ich schon einen Schottergarten habe?

Die folgende Übersicht liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Sind Schottergären schlecht für die Biodiversität und das Klima?

Im Sommer erhitzen sich die Steine stark und kühlen auch nachts nicht ab. Versiegelte Böden können kein Wasser aufnehmen. Meist fehlen Pflanzen, die Wasser über ihre Blätter verdunsten können oder Schatten spenden. Solche Flächen haben dementsprechend keinen Kühlungseffekt. Weil Pflanzen fehlen, können feine Staubpartikel nicht über die Blätter aus der Luft gefiltert werden, Staub und Stickstoffdioxid reichern sich darin an. In Zeiten des Klimawandels sind begrünte, wasseraufnehmende und verdunstungsaktive Flächen vorzuziehen, damit die Überwärmung gerade in bebauten Gebieten abgemildert werden kann.

Sind Schottergärten pflegeleichter als naturnahe Gärten?

Kies und Steine können mit der Zeit Moos und Algen ansetzen. Schotterflächen müssen außerdem regelmäßig von Blättern und Pflanzenaufwuchs befreit werden. Dies geschieht oft mit dem Laubbläser oder Hochdruckreiniger. Die Geräte sind laut, verbrauchen viel Energie und schaden Kleinstlebewesen. Wird die Fläche nach einigen Jahren unansehnlich, muss sie komplett abgetragen, der Kies gewaschen, das Vlies unter dem Kies erneuert und der saubere Kies wieder aufgelegt werden. Auch das ist teuer und aufwändig (ggf. fallen zusätzlich Abwassergebühren an).

Sind Steine im Garten per se nicht zu empfehlen?

Steine können im Garten ein wichtiges Gestaltungsmittel sein, etwa als Trockenmauer oder Wegebelag. Fachgerecht angelegte naturnahe Kiesgärten oder alpine Steingärten etwa sind meist sehr pflanzen- und artenreich. Verzichtet man auf Folie, kann Wasser im Boden versickern. Solche Gärten beherbergen spezialisierte Pflanzen, die naturgemäß an sonnigen, trockenen, humus- und nährstoffarmen sowie wasserdurchlässigen Extremstandorten vorkommen.

Sind Schottergärten verboten?

Ja. Die Landesbauordnungen aller Bundesländer legen generell fest, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken zu begrünen oder zu bepflanzen sind (§ 9 LBO BW). Das Landesnaturschutzgesetz ergänzt in § 21 a, dass Gartenanlagen insektenfreundlich und wasseraufnahmefähig zu gestalten sind. Schotterungen sind seit Juli 2020 ausdrücklich nicht zulässig nach § 21 a NatSchG.

Die Anlage von Schottergärten widerspricht somit der Landesbauordnung und dem Naturschutzgesetz.

Müssen bestehende Schottergärten zurückgebaut werden?

Ja. Dies trifft insbesondere auf die nach dem Verbotstatbestand errichteten Schottergärten zu. Die Baurechts- und Naturschutzbehörden als auch die Kommunen setzen in erster Linie auf die Bereitschaft der Gartenbesitzer, dass die Schottergärten auf freiwilliger Basis umgestaltet werden.

Wie funktioniert so eine Gartenumgestaltung?

Ein Rückbau von Schottergärten kann im Ganzen oder in Teilschritten erfolgen. Dabei muss das Vlies zunächst entfernt werden. Ein Teil der Steine kann zu einem Reptilienversteck aufgeschichtet werden. Die restlichen Steine werden mit Sand und Kompost vermischt. Danach kann gesät oder gepflanzt werden. Besonders gut gedeihen dort Steingartenpflanzen und trockenheitsverträgliche Wildstauden.

Anleitungen für eine Umgestaltung finden Sie u.a. hier:

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu dem Thema habe?

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt Böblingen sind: Die KollegInnen der unteren Baurechtsbehörde sowie der unteren Naturschutzbehörde

Weiterführende Informationen

Gerne verweisen wir auch auf die Infobroschüre des NABU Baden-Württemberg.

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Bauen und UmweltParkstraße 1671034 Böblingen

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