Einheitlicher Ansprechpartner

Ihr Partner für alle Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie als Dienstleistungserbringer für alle von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Verfahren die notwendigen Informationen einholen und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Abwicklung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Er steht EU-ausländischen und inländischen Dienstleistungserbringern gleichermaßen zur Verfügung. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt, wenn Sie dies wünschen, die Funktion eines Verfahrenslotsen.

Sie können aber auch wie bisher direkt mit den zuständigen Ämtern und Behörden Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen abwickeln. Der Einheitliche Ansprechpartner hat lediglich eine Lotsen- und Beratungsfunktion: Die Zuständigkeit für die beantragte Genehmigung bleibt wie gehabt bei den entsprechenden Behörden.

Elektronische Verfahrensabwicklung

Sie können Ihre Verfahren entweder elektronisch oder auf herkömmliche Weise abwickeln. Wenn Sie die elektronische Abwicklung wählen, steht Ihnen das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg unter www.service-bw.de zur Verfügung. Alle Verfahren, die zurzeit über einen Einheitlichen Ansprechpartner möglich sind, sind über dieses Portal abrufbar. Dabei kann die Abwicklung sowohl über den Einheitlichen Ansprechpartner als auch direkt über die zuständige Behörde erfolgen. Bevor Sie einen formellen elektronischen Antrag stellen, müssen Sie sich im System www.service-bw.de registrieren; Sie können anschließend gesichert kommunizieren.

Wichtiger Hinweis:
Der Landkreis Böblingen eröffnet den Zugang für elektronische Kommunikation im Sinne von § 3 a LVwVfG nur über das Service-Portal www.service-bw.de. Ein genereller Zugang für elektronische Post wird hierdurch nicht eröffnet, sondern nur für solche Verfahren, die gemäß der EU-DLR oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden dürfen. Keinesfalls erfolgt eine Zugangsöffnung für das Widerspruchsverfahren.

Für folgende Verfahren ist das Landratsamt Böblingen zuständige Behörde

  • Reisegewerbekarte
  • Gaststättenerlaubnis
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis
  • Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
  • Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten
  • Waffen- oder Munitionssachverständige - Erwerb oder Besitz von Schusswaffen
  • Waffen oder Munition – Überlassung durch einen Waffenhändler
  • Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
  • Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
  • Erlaubnis für Spielhallen
  • Überwachungsbedürftiges Gewerbe
  • Gewerblicher Betrieb von Schießstätten
  • Waffenrecht
  • Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen
  • Erlaubnis für die Abfallvermittlung
  • Sammeln von wildlebenden Tieren und Pflanzen – naturschutzrechtliche Erlaubnis

Hier gelangen Sie zu allen Dienstleistungen, die über den EA abgewickelt werden können.

Grenzen der Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners / der Einheitlichen Stelle

Die EU-DLR soll es Ihnen als Dienstleister leichter machen, Ihre Tätigkeit anzusiedeln und auch grenzüberschreitende Dienstleistungen aufzunehmen und auszuüben. Bestimmte Bereiche sind jedoch von der EU-DLR ausgenommen

  • Nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
  • Finanz-, Bank- und Kreditdienstleistungen
  • Dienstleistungen und Netze elektronischer Kommunikation
  • Verkehrsdienstleistungen
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Gesundheitswesen
  • Audiovisuelle Dienste und Rundfunk
  • Glücksspiele
  • Tätigkeiten, die mit Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind
  • Soziale Dienstleistungen
  • Private Sicherheitsdienste
  • Notare und Gerichtsvollzieher
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Soziale Sicherheit

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Die Informationen werden vom Serviceportal service-bw vollständig übernommen und eingelesen. Mit Service-BW bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.

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Landratsamt Böblingen
Einheitlicher Ansprechpartner
Parkstr. 16
71034 Böblingen

Tel: 0 70 31 / 663 - 13 40
Fax: 0 70 31 / 663 - 11 51
E-Mail: ea@lrabb.de

Der Einheitliche Ansprechpartner steht nicht für allgemeine Anfragen zur Verfügung! Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Zentrale unter der Telefonnummer 0 70 31 / 663 - 0 oder an die Fachämter.

Bitte beachten Sie, dass Ihre elektronischen Mitteilungen an den Einheitlichen Ansprechpartner über die hier angegebene E-Mail-Adresse nicht verschlüsselt übertragen werden. Wenn Sie Anträge an den Einheitlichen Ansprechpartner senden wollen, benutzen Sie hierfür das Service-Portal www.service-bw.de