Adress- &Namensänderung
Ihr Fahrzeug ist bereits im Landkreis Böblingen und auf Ihren Namen zugelassen
Rechtsgrundlage
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 der Fahrzeugzulassungsverordung (FZV) müssen die Angaben in den Fahrzeugpapieren jederzeit den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
Änderung Name
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Geänderter Personalausweis, ggf. Heiratsurkunde
- Gültige Hauptuntersuchung (Hauptuntersuchungsbericht)
Änderung Adresse
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Geänderter Personalausweis, ggf. Meldebestätigung
- Gültige Hauptuntersuchung (Hauptuntersuchungsbericht)