Informationen für Lebensmittelunternehmer
Grundlegende Gesetzestexte
EU-Recht
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung)
Nationales Recht (Deutsches Recht)
Darüber hinaus gibt es zahlreiche spezielle Rechtsvorschriften für die verschiedenen Lebensmittelbereiche. Der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, sich über die für seinen Bereich geltenden Rechtsvorschriften zu informieren.
Informationen zum Datenschutz
Datenschutzerklärung Kontrollen (PDF, 44,3 KiB)
Datenschutzerklärung Probenahmen (PDF, 45,5 KiB)
Formulare
Anzeigeformular Bedarfsgegenstände (PDF, 181,1 KiB)
Registrierung als Lebensmittelunternehmen (PDF, 46,4 KiB)
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden nicht von der Lebensmittelüberwachung, sondern vom Gesundheitsamt durchgeführt, nähere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen für bestimmte Gruppen
Metzger
Merblätter (CVUA):
- Mengenkennzeichnung für Zutaten bei Fleischerzeugnissen
- Behandlung und Kennzeichnung von unverpacktem Käse und Erzeugnissen aus Käse im Einzelhandel
- Allergenkennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
Leitlinien:
- Bezugsquelle der "Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in handwerklichen Fleischereien" des Deutschen Fleischer Verbandes
Einige weitere zu beachtende Vorschriften:
- Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (Verordnung der EU)
- Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (Nationale Verordnung)
- Leitfaden Rindfleischetikettierung des BLE
- Leitsätze Fleisch und Fleischerzeugnisse des BMELV
Bäcker und Konditoren
Merkblätter (CVUA):
- Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln bei loser Abgabe in Bäckereien und Konditoreien
- Lebensmittelhygienische Anforderungen an den Verkauf von unverpackten Backwaren bei Umgebungstemperatur aus Selbstbedienungseinrichtungen
- Allergenkennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
Leitlinien:
- Bezugsquelle der "Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in Bäckerei und Konditorei" des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks
Einige weitere zu beachtende Vorschriften:
- Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (Nationale Verordnung)
- Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse (Nationale Verordnung)
- Leitsätze für Brot und Kleingebäck des BMELV
- Leitsätze für feine Backwaren des BMELV
Gastronomie
Merkblätter (CVUA):
- Kennzeichnung von Schinken, Formfleischerzeugnissen und Imitaten auf der Speisekarte oder am Schild an der Ware
- Feta, Käse in Lake und Erzeugnisse aus Magermilch und Pflanzenfett auf der Speisekarte oder am Schild an der Ware
- Kennzeichnung von "Döner Kebab" und ähnliche Erzeugnisse
- Büfetts und Theken zur Selbstbedienung
- Frittierfette
- Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln im Gastronomiebereich und bei der Gemeinschaftsverpflegung
- Kennzeichnung von unverpacktem Speiseeis
- Allergenkennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
Leitlinien
- "Hygiene-Leitlinie für die Gastronomie" des Deutschen Hotel und Gastättenverbandes (DEHOGA)
- "Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in ortsveränderlichen Betriebsstätten" der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Soziale Einrichtungen (Kitas, Schulen, Seniorenheime usw.)
Merkblätter (CVUA):
- Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln im Gastronomiebereich und bei der Gemeinschaftsverpflegung
- Allergenkennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
Leitlinien:
- Bezugsquelle für die "Leitlinie für eine Gute Hygienepraxis" (Titel: "Wenn in sozialen Einrichtungen gekocht wird") des Deutschen Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland
Weitere hilfreiche Informationen:
- Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln bei der Schulverpflegung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder
- DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen
- DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
- Schule + Essen = Note 1 (DGE)
- FITKID (DGE)
- Sicher verpflegt - besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen (Bundesinstitut für Risikobewertung)
Vereins- und Straßenfeste
Merkblätter
- Abgabe von privat hergestellten Lebensmitteln (PDF, 10,8 KiB) (Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Böblingen)
- Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten (MLR/CVUA)
- Kennzeichnung von Schinken, Formfleischerzeugnissen und Imitaten auf der Speisekarte oder am Schild an der Ware (CVUA)
- Feta, Käse in Lake und Erzeugnisse aus Magermilch und Pflanzenfett auf der Speisekarte oder am Schild an der Ware (CVUA)
- Frittierfette (CVUA)
- Allergenkennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
Direktvermarkter und landwirtschaftliche Erzeuger
Informationssammlungen:
- Informationen für Direktvermarkter des Regierungspräsidiums Stuttgart
Leitlinien:
- Bezugsquelle für die "Hygieneleitlinie für Direktvermarkter" des Deutschen Bauernverbandes
Einzelhandel
Merkblätter (CVUA):
- Feta, Käse in Lake und Erzeugnisse aus Magermilch und Pflanzenfett auf der Speisekarte oder am Schild an der Ware
- Lebensmittelhygienische Anforderungen an den Verkauf von unverpackten Backwaren bei Umgebungstemperatur aus Selbstbedienungseinrichtungen
- Behandlung und Kennzeichnung von unverpacktem Käse und Erzeugnissen aus Käse im Einzelhandel
- Kennzeichnung von unverpacktem Speiseeis
- Allergenkennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
Leitlinien:
- Leitlinie "Temperaturanforderungen im Einzelhandel" (BLL)
Einige weitere zu beachtende Vorschriften:
- Gesetz über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen (Nationales Recht)
Internethandel, Nahrungsergänzungsmittel und weitere spezielle Lebensmittelgruppen
Merkblatt (CVUA) Internethandel mit Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel und weitere spezielle Lebensmittelgruppen:
Einige für Sie speziell zu beachtende Rechtsvorschriften sind
- die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (Nationales Recht)
- die Verordnung über diätetische Lebensmittel (Nationales Recht)
- die Verordnung (EG) Nr.1924/2006 (Health Claims) (EU-Recht)
Weitere für Sie wichtige Informationen, auch zu den Voraussetzungen für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, finden Sie auf den Seiten des
- CVUA Karlsruhe: Nahrungsergänzungmittel, Import, Vertrieb
- Bundesamtes für Verbraucherschutz: Spezielle Lebensmittel/Antragsteller und Unternehmer
- Bundesinstituts für Risikobewertung: Gesundheitliche Bewertung spezieller Lebensmittelgruppen
Getränkehersteller (einschl. Brennereien)
Wein
Allgemeine Informationsseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter:
Merkblätter (CVUA)
Bei speziellen Fragen zum Thema Wein wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Weinkontrolleur. Kontaktinformationen finden Sie hier.
Bier
Merkblatt (CVUA):
Weitere zu beachtende Rechtsvorschriften:
Weitere hilfreiche Informationen:
- Hygieneleitfaden Getränkeschankanlagen (Deutscher Brauer Bund)
- Vom Fass ins Glas (Deutscher Brauer Bund)
- Schankanlagenhygiene (Deutscher Brauer Bund)
- Schankanlagentechnik (Deutscher Brauer Bund)
Brennereien
Merkblätter (CVUA):
- Maßnahmen zur Reduzierung von Ethylcarbamat in Steinobstbränden
- Bauliche und hygienische Anforderungen an Brennereien
- Leitfaden für Kleinbrenner - Anleitung zur Erstellung bzw. Aktualisierung von Spirituosenetiketten
Weitere zu beachtende Rechtsvorschriften:
- Verordnung (EG) Nr. 110/2008 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen (EU-Recht)
- Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (Nationales Recht)