Veranstaltungen auf Straßen
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen möchten und diese nach der Straßenverkehrsordnung „mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen“ benötigen Sie dazu eine spezielle Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO.
Dies gilt nicht nur für motorsportliche Veranstaltungen und Oldtimer-Ausfahrten sondern auch für Radrennen, Sportveranstaltungen, Volksläufe, Umzüge, Märkte, Straßenfeste etc.
Zuständig für die Erteilung der Veranstaltungserlaubnis ist die untere Straßenverkehrsbehörde. Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Böblingen ist das Landratsamt.
Die Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.