Veranstaltungen auf Straßen

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen möchten und diese nach der Straßenverkehrsordnung „mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen“ benötigen Sie dazu eine spezielle Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO.

Dies gilt nicht nur für motorsportliche Veranstaltungen und Oldtimer-Ausfahrten sondern auch für Radrennen, Sportveranstaltungen, Volksläufe, Umzüge, Märkte, Straßenfeste etc.

Zuständig für die Erteilung der Veranstaltungserlaubnis ist die untere Straßenverkehrsbehörde. Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Böblingen ist das Landratsamt.

Die Großen  Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich. 

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehrsbehörde
Parkstr. 16
71034 Böblingen

E-Mail: strassenverkehr@lrabb.de

Bereichsleitung
StVO-Beschilderungen:

Frau Hahn
Tel: 07031 / 663 - 2145

stv. Bereichsleitung
StVO-Beschilderungen,
Güterkraftverkehr:

Herr Keckert
Tel.: 07031 663 - 1097

Großraum-/Schwertransporte, Güterkraftverkehr:
Frau Harrer
Tel.: 07031 663 - 1434

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Frau Becker
Tel.: 07031 663 - 1073

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Herr Klarner
Tel.: 07031 663 - 1401