Führerschein erstmalig beantragen (EU-Führerschein)

Wer in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung. Fahrerlaubnisse werden in bestimmten Klassen erteilt und können in bestimmten Fällen befristet werden. Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe (Ausnahme: Klasse AM, L und T). Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.

Voraussetzungen

  • Ihren Wohnsitz oder Ihren Aufenthaltsort im Landkreis Böblingen haben.
  • Das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
    • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
    • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
    • 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
    • 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T.
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.
  • Die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben.
  • keine in einem anderen EU‐/EWR‐Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.
  • An einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr!
  • Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 FeV (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden) 
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (PDF, 734,6 KiB)

Vorgehen

  • Sie müssen den Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle oder über die Fahrschule beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
  • Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein („EU‐Führerschein“), der vom Prüfer oder der Führerscheinstelle ausgehändigt wird. 

Bearbeitungsdauer / Fristen

  • Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.
  • Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag der Fahrerlaubnis stellen.
  • Etwa vier bis sechs Wochen bis Prüfauftrag.

Kosten

  • 44,70 Euro
    Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Rechtsgrundlage

  • § 3 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Eignung
  • § 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Fahrerlaubnis und Führerschein
  • § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Fahrerlaubnis auf Probe

Weitere Hinweise finden Sie hier

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Führerscheinstelle
Parkstr. 16
71034 Böblingen

Infotelefon: 07031 / 663-1815

Erreichbarkeit Infotelefon:
Mo - Fr 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

E-Mail: fuehrerschein@lrabb.de

Leiter:
N.N.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle Ersterteilung:

(Bitte aktuelle Hinweise beachten)

Mo, Di, Mi, Fr. 9.00 - 12.00 Uhr nur mit Termin
Do. 13.30 - 17.00 Uhr nur mit Termin

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle Wiedererteilung/Neuerteilung:

Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr nur mit Termin