Europäischer Sozialfonds (ESF)

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Allgemeines

ESF-Plus-Programm 2021 bis 2027

Das ESF-Plus-Programm 2021 bis 2027 baut auf den aktuellen sozioökonomischen Gegebenheiten in Baden-Württemberg auf und umfasst folgende Prioritäten:

Priorität A

Nachhaltige Beschäftigung, Lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung, soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut:  Die ESF+-Förderung in Baden-Württemberg erfolgt konzentriert und weitgehend innerhalb dieser Priorität.

Priorität B

Soziale Innovation: Im Rahmen dieser Priorität sollen Kleinprojekte gefördert und insbesondere die Umsetzung von Modellprojekten weiter intensiviert werden.

Spezifische Ziele

Für die Planung des ESF-Programms für Baden-Württemberg sind folgende spezifische Ziele relevant:

  • Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen sowie für Nichterwerbspersonen, sowie durch die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft;
  • Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität;
  • Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.

Querschnittziele

Die weiteren übergreifende Ziele Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzen und Transnationale Kooperation sind zusammen mit allen spezifischen Zielen zu verfolgen und zu beachten. Allen Querschnittszielen übergeordnet ist als grundlegende Voraussetzung die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 8 der ESF-Plus-Verordnung). Die Auswahl und Durchführung aller Fördermaßnahmen sowie die gesamte Durchführung des Programms müssen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU stehen.

Aufgaben des Regionalen Arbeitskreises:

Unter der Gesamtverantwortung des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration als zuständiger Verwaltungsbehörde erfolgt die Umsetzung auf regionaler Ebene durch die Regionalen ESF-Arbeitskreise mit folgenden Aufgaben:

  • Erstellung und Veröffentlichung einer regionalen Arbeitsmarkstrategie ausgerichtet an den regionalen Bedarfen und am Operationellen Programm von Baden-Württemberg
  • Inhaltliche Bewertung regionaler Projektanträge hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Strategie des  Arbeitskreises und Erstellung einer Vorschlagsliste
  • Weiterleitung der Vorschlagsliste an die Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
  • Ergebnissicherung und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise im Rahmen der von der Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligten regionalen Projekte im jeweiligen regionalen Wirkungskreis
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Netzwerkarbeit

Mitglieder des ESF-Arbeitskreises

Mitglieder des ESF-Arbeitskreises sind Vertreter des/der

  • Stadt- oder Landkreises
  • Agentur für Arbeit
  • Arge/Optionskommune
  • Arbeitnehmervertretung bzw. Gewerkschaft
  • Arbeitgebervertretung
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten
  • Freien Wohlfahrtspflege
  • Schulen
  • Weiterbildungsträger
  • Außerschulische Jugendbildung

Vorsitzender: Herr Dusan Minic, Sozialdezernent
Leitung ESF-Geschäftsstelle: Frau Christin Engelhard

Wer kann gefördert werden?

  • Wohlfahrtsverbände
  • Öffentliche und private Träger
  • Kirchliche und karitative Einrichtungen
  • Sozialpartner, aus dem Bereich Beschäftigung/soz. Eingliederung
  • Kommunen
  • Kommunale Verbände
  • Bildungs- und Selbsthilfeeinrichtungen

Weiterführende Informationen

ESF im  Landkreis Böblingen:

ESF in Baden-Württemberg:

Informationen der Landesregierung zum Europäischen Sozialfonds erhalten Sie über folgenden Link www.esf-bw.de. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie  im Download-Center unter der Rubrik „Ministerium für Soziales und Integration“ – Regionale Förderung“