Straßenverkehr und Ordnung

Das Amt für Straßenverkehr und Ordnung ist aufgegliedert in das Sachgebiet Zulassungs- und Führerscheinstelle und in das Sachgebiet Kreispolizei- und Straßenverkehrsbehörde. Derzeit arbeiten dort rund 130 Personen.

Die Zulassungsstelle verwaltet einen Fahrzeugbestand von ca. 310.000 PKW, LKW und Motorrädern, und die Führerscheinstelle führt Fahrerlaubnisdaten von rund 420.000 Personen. Das Sachgebiet Kreispolizei- und Straßenverkehrsbehörde verwaltet u.a. einen Waffenbestand von ca. 13.000 Schusswaffen. Außerdem sind in diesem Sachgebiet die Straßenverkehrsbehörde, die Verkehrsüberwachung und die Bußgeldstelle untergebracht.

Das Amt kümmert sich um alle Themen rund um Straßenverkehr und Ordnung: 

  • Wollen Sie Ihr Fahrzeug zum Straßenverkehr zulassen, steht Ihnen unsere Zulassungsstelle zur Verfügung. Deren Hauptstelle befindet sich in Böblingen im Landratsamt, die Außenstellen in Herrenberg und Leonberg.
  • Haben Sie Fragen zu Ihrem Führerschein, so hilft Ihnen unsere Führerscheinstelle gerne weiter.
  • Verkehrszeichen aufzustellen und für Ihre praktische Durchsetzung zu sorgen, ist Aufgabe des Sachbereichs Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung. Dieser Sachbereich ist außerdem unter anderem für Großraum- und Schwertransporte, den Güterkraftverkehr und Parkausweise für Schwerbehinderte zuständig.
  • Im Sachgebiet Zentrale Bußgeldstelle und Fahrpersonal werden nicht nur die Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet, sondern alle Bußgeldverfahren des Landratsamtes betrieben und im Übrigen für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten durch Berufskraftfahrer gesorgt.
  • Aufgabe der Kreispolizeibehörde ist es, den Schutz allgemein anerkannter Rechtsgüter, wie beispielsweise Leben und Gesundheit, aber auch materielle Interessen, in den vom Gesetzgeber vorgesehenen Fällen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Angestrebt wird dabei - trotz des Eingriffs in die Rechte Einzelner - ein von gegenseitiger Akzeptanz geprägtes Verhältnis. Letztlich wird dadurch den Belangen der Gesamtbevölkerung Rechnung getragen.

Gebühren und Auslagen

Das Amt für Straßenverkehr und Ordnung muss für die meisten seiner Dienstleistungen Gebühren erheben. Dazu ist es rechtlich verpflichtet. In der Regel ergibt sich die zu entrichtende Gebühr bereits aus dem geltenden Bundesrecht, und zwar aus der Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr (PDF, 133,9 KiB) (GebOSt). Speziell im Bereich der Zulassungsstelle wird unter Umständen der Ersatz von Auslagen verlangt. Die geschieht nach Maßgabe der Ziffer 11 des Gebührenverzeichnisses der Gebührensatzung des Landkreises Böblingen:

  • Nutzung des Kopierers, je Seite 0,50 €
  • je Telefonat im Ortsnetz 1,00 €
  • je Telefonat als Ferngespräch 1,50 €
  • je Nutzung des Faxgerätes im Ortsnetz 1,50 €
  • je Nutzung des Faxgerätes außerhalb des 3,00 € Ortsnetzes 
  • je Einholung von Bestätigungen / Bescheinigungen 5,00 € (Telefon- und Telefaxbenutzung inklusive)
  • Auskunft aus dem Einwohnermeldewesen 2,50 €

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr und Ordnung
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Tel: 07031 / 663 - 1425
Fax: 07031 / 663 - 1918
oder - 1912
E-Mail: strassenverkehr_ordnung@lrabb.de

Gernot Kämmerer

Amtsleiter:
Gernot Kämmerer
Tel: 07031 / 663 - 1984
E-Mail: strassenverkehr_ordnung@lrabb.de

Stellvertretung:
Hans-Jürgen Pöss
Tel: 07031 / 663 - 1347
E-Mail: strassenverkehr_ordnung@lrabb.de