Umweltrecht
Aufgabenbereiche
Das Sachgebiet Umweltrecht steht für sämtliche Fragen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechts zur Verfügung:
Abfallrecht
Ziel der Kreislaufwirtschaft ist es, natürliche Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Einen wichtigen Baustein bildet dabei die sogenannte fünfstufige Abfallhierarchie: Vermeidung - Vorbereitung zur Wiederverwertung - Recycling - Verwertung - Beseitigung.
Als untere Abfallrechtsbehörde deckt das Sachgebiet Umweltrecht die ganze Bandbreite des Abfallrechts ab und überwacht und vollzieht die abfallrechtlichen Vorschriften.
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Bodenschutzrecht
Aufgabe der unteren Bodenschutzbehörde ist es, nachhaltig die Bodenfunktionen zu sichern oder wiederherzustellen. Gefahren für den Boden sollen abgewehrt werden, eingetretene schädliche Bodenveränderungen sind zu sanieren. Darüber hinaus sind auch vorsorgende Maßnahmen erforderlich.
Immissionsschutzrecht
Das Immissionsschutzrecht verfolgt das Ziel, potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt (Immissionen) durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge zu verringern. Zentrale Aufgabe ist die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung, es schützt aber auch alle anderen Umweltmedien wie den Boden und das Wasser. Es schafft die rechtliche Grundlage, um Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu treffen. Darüber hinaus trägt es dem Vorsorgegrundsatz Rechnung, um bereits dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen entgegenzutreten. Dazu zählt auch das Schornsteinfegerwesen.
Umweltbeschwerden
Wegweiser für Umweltbeschwerden.
Wasserrecht
Die natürliche Ressource Wasser wird ganz unterschiedlich genutzt. Einerseits dient Wasser dem Menschen als elementare Lebensgrundlage. Andererseits wird es von der modernen Industriegesellschaft zum Transport von Waren, Schmutzfrachten und Wärme, zur Gewinnung von Rohstoffen, Energie und Produkten oder auch zu Freizeitaktivitäten eingesetzt. Dabei konkurrieren häufig wirtschaftliche und ökologische Interessen. Um einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzungsinteressen herzustellen und gleichzeitig die Ressourcen im Gemeinwohlinteresse vor einer übermäßigen Nutzung zu bewahren, ist eine interessensausgleichende Bewirtschaftung der Gewässer erforderlich. Die ermöglichen die Bestimmungen des Wasserrechts.
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