Finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien
Das Amt für Soziales und Teilhabe informiert zum Schuljahresbeginn
Das Amt für Soziales und Teilhabe informiert zum Schuljahresbeginn, dass Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden können. Bereits seit dem 1. August 2019 gilt das sogenannte Starke-Familien-Gesetz, mit dem unter anderem die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene deutlich verbessert wurden.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten. Die meisten Leistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu ihrem 25. Geburtstag. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zum 18. Geburtstag gewährt.
Es können verschiedene Leistungen beantragt werden. Das Schulstarterpaket beträgt aktuell 195 Euro jährlich. Die Schülerbeförderung und die Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Kosten für eintägige Schul- und Kitaausflüge sowie mehrtägige Klassen- und Kitafahrten werden übernommen. Der Anspruch auf Leistungen zur Lernförderung besteht nicht mehr nur bei Versetzungsgefährdung. Aufwendungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht oder auch Freizeiten werden mit einem Betrag in Höhe von 15 Euro monatlich bezuschusst.
Die Anträge auf Bildung und Teilhabe sind bei der Behörde zu stellen, bei der auch die andere Sozialleistung bezogen wird (z.B. Wohngeldstelle, Jobcenter, Sozialamt oder Amt für Migration und Flüchtlinge). Eine Ausnahme gilt für Empfänger von Kinderzuschlag – in diesem ist nicht die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig, sondern die örtliche Wohngeldbehörde.
Für weitere Informationen oder bei Fragen können sich Anspruchsberechtigte gerne an die für sie zuständige Behörde wenden. Antragsformulare sowie weitere Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen sind auch auf der Homepage des Landratsamts Böblingen zu finden unter www.lrabb.de/but. Für Fragen steht Marion Scheu gerne zur Verfügung unter Tel.: 07031-663 1022 oder but@lrabb.de.