Landkreis Böblingen bei Einführung Bezahlkarte vorne mit dabei
Landrat Roland Bernhard übergibt erste Bezahlkarte im Landkreis Böblingen an Geflüchtete
Landrat Bernhard: „Soll Fehlanreize zur Migration verhindern“
Landrat Roland Bernhard übergab bei einem Besuch einer Unterkunft der vorläufigen Unterbringung am 18. Februar die erste Bezahlkarte im Landkreis Böblingen an Geflüchtete. Die Bezahlkarte ersetzt die bisherige Überweisung des Leistungsanspruchs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf Konten der Flüchtlinge. Dies schränkt die Flüchtlinge im Umgang mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ein. So ist es nicht möglich, Guthaben an im Ausland lebende Personen zu übertragen und große Barabhebungen zu tätigen. Die gewährten Leistungen können nur für die Existenzsicherung vor Ort verwendet werden. Flüchtlinge verfügen dann über keine eigenen Konten mehr, sofern sie nicht arbeiten. Dies vereinfacht die Abläufe der Aufnahme von Geflüchteten, die bisher über Bargeld versorgt werden mussten bis Konten eröffnet waren. Dies erforderte auch Geldtransporte mit entsprechendem Aufwand für Versicherungen. Zudem wird die Verwaltung entlastet, weil weniger Bargeld vorgehalten werden muss. Landrat Bernhard erläutert: „Auch bei der Einführung der Bezahlkarte ist der Landkreis vorne dabei. Die Bezahlkarte ist als Meilenstein ein wirksames Instrument, das Fehlanreize zur Migration verhindern und Schleuserkriminalität bekämpfen soll“.
Parallel zur Einführung der Bezahlkarte in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen hat der Landkreis Böblingen seit letzten Monat die Voraussetzungen geschaffen, dass die Ausgabe der Karte nun technisch möglich ist. Es wird zunächst eine Unterkunft umgestellt bevor die Karte auf alle vorläufigen Unterbringungen des Landkreises für die Bezieherinnen und Bezieher von Asylbewerberleistungen ausgeweitet wird. Der Landkreis rechnet mit rund 1.400 auszugebenden Karten, da sie ausschließlich an volljährige Leistungsbezieher ohne eigenes Einkommen ausgegeben wird.
Die Bezahlkarte ist landesweit einheitlich und wird in Baden-Württemberg flächendeckend in allen höheren (Einrichtungen des Landes) und unteren Aufnahmebehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) eingeführt. Die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden künftig auf die Bezahlkarte überwiesen. Pro Person können monatlich 50 Euro in bar abgehoben werden.
Die Bezahlkarte unterscheidet sich weder beim Funktionsumfang noch beim Design von anderen Visa-Debitkarten, die von den Kreditinstituten ausgegeben werden und kann überall dort eingesetzt werden, wo Visa akzeptiert wird. Abhebungen sind bei Einkäufen in vielen Läden kostenlos, an Geldautomaten werden pro Abhebung 65 Cent fällig. Der Einsatz der Bezahlkarte im Handel ist auf das Bundesgebiet beschränkt.
Zur Historie: Am 6. November 2023 wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz der Beschluss zur Einführung der Bezahlkarte gefasst. Bis Frühsommer des Jahres 2024 erfolgten dann nach der Vergabebekanntmachung auf Bundesebene Verhandlungsgespräche mit sechs Bietern. Die daraufhin eingegangenen Nachprüfungsanträge wurden von der Vergabekammer zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung wurde Ende August 2024 Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht. Nachdem diese abgewiesen wurde, konnte das Vergabeverfahren „Bezahlkarte“ am 25. September 2024 mit der Zuschlagserteilung an die Secupay AG erfolgreich abgeschlossen werden.