Veterinärdienst

Hauptaufgaben

  • Registrierung von Tierhaltungen
  • Überwachung von Tierhaltungen in tierseuchenrechtlicher Hinsicht (z.B. Kontrolle der Kennzeichnung von Rindern, Kontrolle von schweinehaltenden Betrieben)
  • Koordination und Überwachung von speziellen Programmen im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung
  • Überwachung des Tierverkehr und des Tierhandels sowie von Kleintierveranstaltungen
  • Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen bei akuter Seuchengefahr
  • Ausstellung von amtstierärztlichen Zeugnissen für Tiere im Reiseverkehr 
  • Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern und Schlachtabfällen

Tiergesundheit

Tiere im Reiseverkehr

In einigen Ländern wird bei der Einreise von Haustieren ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses wird vom Amtstierarzt im Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung nach vorheriger Terminabsprache (Telefon: 07031 / 6631468) ausgestellt. Bevor Sie zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses in das Amt kommen beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Sind im Impfpass des Tieres alle erforderlichen Impfungen eingetragen worden und entsprechen die Impftermine den Einreisebestimmungen?
  • Falls Impfungen fehlen, wenden Sie sich bitte an einen praktischen Tierarzt.
  • Bringen Sie zum Untersuchungstermin Ihren Hund bzw. Ihre Katze sowie den Impfausweis und eventuelle andere länderabhängige Bescheinigungen mit.

Verbringung von Nutztieren (inklusive Pferden)

Für die Verbringung von Nutztieren (inklusive Pferden) in andere Mitgliedstaaten der EU ist die Ausstellung einer TRACES-Bescheinigung erforderlich. Dies gilt auch für Pferde, die im EU-Ausland an einem Turnier teilnehmen.

Diese Bescheinigung wird durch das Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung nach vorheriger Terminabsprache ausgestellt. 

Zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung bzw. zur Anmeldung eines solchen Tiertransportes verweisen wir auf nachfolgendes Formular:

Anmeldung Tiertransport (PDF, 171,6 KiB)

Tierschutz

Im Bereich Tierschutz ist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz u.a. zuständig für:

  • Erlaubniserteilung für:
    • Betrieb eines Tierheimes
    • Gewerbsmäßiges Züchten und Halten von Wirbeltieren
    • Gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren
    • Gewerbsmäßiger Reit- oder Fahrbetriebe
    • Gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren
    • Gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
    • Einrichtung eines Zoologischen Gartens bzw. Streichelzoos
    • Ausbildung von Hunden für Schutzzwecke für Dritte
    • Durchführung von Tierbörsen
    • Gewerbliche Tiertransporte
    • Schlachten von Tieren
  • Überwachung dieser erlaubnispflichtigen Betriebe
  • Überwachung der landwirtschaftlichen Tierhaltungen
  • Tierschutz beim Tiertransport
  • Erteilung von Sachkundebescheinigungen beim Tiertransport
  • Tierschutz beim Schlachten
  • Stellungnahmen bei Stallbaugesuchen
  • Beratung bei Fragen zu tierschutzgerechter Tierhaltung

Informationen und Formulare