Blauzungenkrankheit
Am 13.10.2023 bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) erstmals eine Infektion mit dem Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV-3) in Deutschland. Betroffen ist eine Schafhaltung im Kreis Kleve (NRW, Nordrhein-Westfalen). Eine weitere Ausbreitung – insbesondere in NRW – ist zu befürchten. Vor allem Schafe, Ziegen und Rinder mit BTV-typischen Symptomen sollten auf eine mögliche Infektion untersucht werden. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 verlieren betroffene Regionen den Status „seuchenfrei“. Hieraus würden zwangsläufig Handelsbeschränkungen für die betroffenen Regionen resultieren. Seit dem 18. Juli 2022 war das gesamte Land Baden-Württemberg anerkannt "seuchenfrei" in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV). Am 07.08.2024 bestätigte das FLI nun erstmals eine BTV-3-Infektion in Baden-Württemberg (Rems-Murr-Kreis). Aufgrund dieses ersten BTV-3-Nachweises in Baden-Württemberg sind die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“ nicht mehr gegeben. Somit gilt Baden-Württemberg nicht länger als BTV-frei (siehe auch Dokument „Pressemitteilung des Ministeriums vom 08.08.2024“). Die nun steigende Stechmücken-Aktivität begünstigt ein zunehmendes BTV-Geschehen (BTV-3) und die weitere Ausbreitung zusätzlich. Daher hat der Bund per Eilverordnung nun die befristete Möglichkeit für drei selektive Impfstoffe geschaffen, empfängliche Tiere in Deutschland gegen BTV-3 zu impfen, für die noch keine Zulassung erteilt wurde (siehe unter: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl-1/2024/181). Die Ausbrüche der Blauzungenkrankheit vom neuen Serotyp 3 in Norddeutschland, sind insofern besorgniserregend, weil die bisher in Deutschland verwendeten serotypspezifischen Impfstoffe nicht wirksam sind. Deshalb sind rechtzeitige und möglichst flächendeckende Impfungen mit den Impfstoffen gegen den Serotyp 3 unerlässlich, um auch einen vorbeugenden Schutz aufzubauen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten. Im Gegensatz zur Impfung gegen die Serotypen 4 und 8 (siehe Dokument „Impfzonen BTV-4/-8 Zuschüsse“) beträgt die Unterstützung bei Impfungen gegen den Serotyp 3 landesweit beim Rind 2,00 Euro, beim Schaf 1,90 Euro sowie bei Ziegen 0,90 Euro (siehe Dokument „Pressemitteilung des Ministeriums“ vom 10.06.2024). Empfängliche Tiere können aus einer BTV-3-Restriktionszone, d.h. fortan auch aus Baden-Württemberg, in freie Zonen nur dann verbracht werden, wenn sie nachfolgende Anforderungen erfüllen: Die Tiere wurden über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt und
Die Tiere wurden innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt.
Die Einhaltung vorgenannter Anforderungen ist anhand einer Tierhaltererklärung zu bestätigen. Diesbezüglich wird auf die von Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bereitgestellte Vorlage verwiesen (siehe Dokument „Tierhaltererklärung zur Verbringung aus BTV-3-Restriktionszone (PDF, 457,6 KiB)“).
Eine Impfung hinsichtlich des Serotyps BTV-3 mit einem der gemäß BTV-3-ImpfgestattungsV gestatteten Impfstoffe bringt derzeit keine Erleichterungen hinsichtlich etwaiger Verbringungen in freie Zonen, da es sich hierbei um noch nicht zugelassene Impfstoffe handelt. Geimpfte Tiere müssen demnach dennoch die vorgenannten Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Weitere Informationen zur Entwicklung des BTV-3-Ausbruchsgeschehens in Deutschland (inkl. Kartendarstellung) können der Homepage des FLI entnommen werden (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/). Zusätzlich besteht für Baden-Württemberg weiterhin ein hoher Infektionsdruck auch aus angrenzenden Teilen Frankreichs und der Schweiz. Das MLR ruft die Landwirtinnen und Landwirte im Land daher unverändert nachdrücklich dazu auf, freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen auch gegen die Serotypen BTV-4/-8 zu impfen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen die Schutzimpfung gegen diese Serotypen auch weiterhin finanziell (siehe Dokumente „Pressemitteilung des Ministeriums zur BTV-Impfung“ und „Impfzonen Zuschüsse“). Aufgrund der Tatsache, dass das Virus durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird, ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung der Seuche nur durch eine vorbeugende Impfung möglich. Mit Einstufung der BTV-Erkrankung (Serotyp 1-24) als Seuche der Kategorie C durch die Verordnung (EU) 2016/429, verbunden mit dem Strategiewechsel hinsichtlich der Seuchenbekämpfung, entfällt die behördliche Anordnung der Tötung. Die Voraussetzung für die Gewährung von Entschädigungszahlungen nach den Vorschriften des TierGesG liegt somit nicht vor. Typische Symptome sowie weitergehende Informationen zur Blauzungenkrankheit können den unten verlinken Dokumenten entnommen werden.
- FAQs Fachliche Informationen zur Blauzungenkrankheit (PDF, 485,2 KiB)
- Steckbrief Blauzungenkrankheit FLI (PDF, 130,9 KiB)
- Pressemitteilung des Ministeriums (PDF, 362,9 KiB) (02.09.2022)
- Pressemitteilung des Ministeriums (PDF, 199,9 KiB) (21.11.2023)
- Pressemitteilung des Ministeriums (PDF, 184,3 KiB) (10.06.2024)
- Pressemitteilung des Ministeriums (PDF, 297,4 KiB) (08.08.2024)
- Impfgürtel BTV-4/-8 (PDF, 599,5 KiB)
- Impfen um frei zu bleiben (PDF, 519,6 KiB)
- Merkblatt - BTV-3 breitet sich unaufhaltsam in Deutschland aus (Stand 08/2024) (PDF, 547,9 KiB)
- Impfzonen Zuschüsse BTV-4/-8 (PDF, 191,9 KiB)
- Information der Tierseuchenkasse zu Tierverlusten durch BTV (PDF, 290,1 KiB)
- Tierhaltererklärung zur Verbringung aus BTV-3-Restriktionszone (PDF, 457,6 KiB)
- BTV Verbringungsregeln (Stand 08/2024) (PDF, 1,374 MiB)