Informationen zum Ablauf der Bundestagswahl

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Der Deutsche Bundestag wird am Sonntag, den 23. Februar zum 21. Mal neu gewählt. Von 8.00 bis 18.00 Uhr haben die Wahllokale geöffnet. Nach Schließung der Wahllokale beginnt die Auszählung der Stimmen in den 232 Wahlbezirken und 108 Briefwahlbezirken. Ab ca. 19:00 Uhr rechnen die Organisatoren mit den ersten Ergebnissen und zwischen 21.00 und 22.30 Uhr wird das vorläufige Ergebnis des Wahlkreises Böblingen erwartet.

Im Landratsamt in Böblingen werden die Meldungen der Städte und Gemeinden erfasst. Die Ergebnisse aus dem Wahlkreis 260 Böblingen werden am Wahlabend aktuell unter www.lrabb.de/wahlen veröffentlicht.

Rund 250 000 Stimmzettel könnten in den Wahlurnen des Wahlkreises 260 Böblingen landen, wenn sich alle Wahlberechtigten an der Wahl beteiligen. Die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch und Weissach gehören zwar zum Landkreis Böblingen, sind aber dem Wahlkreis Nürtingen bzw. Ludwigsburg zugeordnet.

Insgesamt 10 Bewerber haben sich für das Direktmandat aufstellen lassen, das sind fünf weniger als bei der Wahl 2021. Mit der letzten Wahlrechtsreform im Jahr 2023 gibt es wichtige Veränderungen. Wie bisher entscheiden die Wähler mit ihrer Erststimme, wer das Direktmandat erhalten und damit direkt in den Bundestag einziehen soll. Mit der Zweitstimme wird wie bisher auch eine Partei gewählt. Auf der Landesliste stellen sich 16 Parteien zur Wahl, acht weniger als bei der letzten Wahl.

Mit dem Zweitstimmenanteil der auf die Parteien entfällt wird über die Sitzverteilung im Bundestag entschieden. Jedoch ist ein Erststimmensieger im Wahlkreis nur dann gewählt, wenn dies vom Zweitstimmenergebnis seiner Partei im jeweiligen Bundesland gedeckt ist. Die bisherigen Ausgleichs- und Überhangmandate werden durch diese Neuerung gestrichen; sie hatten die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag immer weiter steigen lassen. Nun ist die Zahl auf 630 Mitglieder begrenzt.

Die Kreiswahlleitung bittet die Wählerinnen und Wähler darauf zu achten, ein eindeutiges Kreuz bei der Erst- und Zweitstimme zu setzen und auf Zusätze und Bemerkungen zu verzichten. Nur dann kann der Stimmzettel und damit die Stimmen für gültig erklärt werden. Eine Briefwahl sollte rechtzeitig beantragt und der ausgefüllte Stimmzettel zurückgeschickt oder beim Bürgermeisteramt abgegeben werden. Der ausgestellte Wahlschein berechtigt auch zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises. In anderen Wahlkreisen ist er nicht gültig.

(Erstellt am 03. Februar 2025)

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