Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen

Die Untere Aufnahmebehörde steht im Landkreis Böblingen unter der Leitung von Jochen Hirneise und gliedert sich in folgende Bereiche: 

Wohnheimverwaltung

Der Landkreis bringt Flüchtlinge im Rahmen der vorläufigen Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (Wohnheimen) unter. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) legt bezüglich der Wohnverhältnisse Standards fest. Die Verweildauer der Flüchtlinge in den Unterkünften ist befristet bis zur Entscheidung über den Asylantrag, max. jedoch auf 24 Monate.

Die Gemeinschaftsunterkünfte werden durch Fachpersonal des Landratsamtes geführt und betreut (Heimleitung, Sozialbetreuung). Die Aufgaben der Heimleitung sind vielfältig. Dazu zählen die Leitung und Organisation der Gemeinschaftsunterkünfte und Gewährleistung des allgemeinen Betriebs, sowie die Aufnahme, Verteilung und Unterbringung der vom Regierungspräsidium nach Aufnahmequoten zugewiesenen Flüchtlinge. Darüber hinaus unterstützt die Heimleitung die Sozialbetreuung bei allgemeinen Fragen der Flüchtlinge und leistet die notwendigen Hilfestellungen im Alltag. Die Heimleitung ist auch Ansprechperson für beteiligte Behörden. Hauptverantwortlich für die Sicherheit in der Unterkunft führt die Heimleitung regelmäßige Kontrollgänge durch und sorgt damit für die Einhaltung der Hausordnung und der Brandschutzvorschriften. Auf dem Tagesplan stehen aber auch administrative Aufgaben, wie z.B. die Anmeldung der Neuankömmlinge bei der Meldebehörde oder die Eröffnung von Bankkonten oder die Ausgabe der Erstausstattungen. Die Flüchtlinge werden im Rahmen gemeinnütziger Arbeiten im Hausmanagement aktiv eingebunden. Nach Beendigung der Verweildauer in den Unterkünften organisiert die Heimleitung auch die Umzüge der Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung bei den Städten und Gemeinden oder in privaten Wohnraum.

Sozialbetreuung

Die Sozialbetreuung kümmert sich neben Arztbesuchen und Schul- und Kindergartenanmeldungen darum, dass die Personen, die in den Unterkünften leben, in die angebotenen Sprachkurse gehen können. Sie helfen bei Antragsausfüllungen, erklären Briefe von anderen Ämtern und sind als Unterstützung und Beratung in den ersten Monaten in allen Lebenslagen für die in den Unterkünften wohnenden da. Für diese Arbeit ist neben fundiertem Wissen über das Asylsystem ein hohes Maß an Kultursensibilität vonnöten, denn die Klienten kommen aus anderen Kulturkreisen und bringen viel Neues mit, dem offen und vorurteilsfrei begegnet werden sollte. Ein besonderes Handlungsfeld ist der Bereich Wertevermittlung, um die Integration in unsere Gesellschaft zu fördern. Es werden besondere Angebote für schutzbedürftige Personen geboten sowie eine Lebensperspektive für die Zeit des Aufenthaltes erarbeitet. Doe Sozialbetreuung wird mit vielfältigen Angeboten und Hilfestellungen durch bürgerschaftliches Engagement (Ehrenamt) unterstützt. 

Rechtsverordnung

Rechtsverordnung des Landratsamtes Böblingen über die Erhebung von Gebühren und Erstattungen für die Nutzung der Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg und Spätaussiedlern nach dem Eingliederungsgesetz Baden-Württemberg (Nutzungsgebürenverordnung)