Belehrung von Personal im Lebensmittelbereich (§ 43 IfSG)

Schild Achtung Ausrufezeichen

Ab sofort können Sie die notwendige Belehrung jederzeit über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg durchführen. Sie erhalten sofort im Anschluss Ihre Bescheinigung. Hier gelangen Sie zum Portal!

Belehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln

Über Lebensmittel können Personen ansteckende Krankheiten auf andere Menschen übertragen.

Wenn Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll durch den Erwerb von Wissen zur Hygiene und korrektes Verhalten das Risiko dieses Übertragungsweges minimiert werden.

Die erforderlichen hygienerelevanten Informationen erhalten Sie im Rahmen einer Onlinebelehrung deren erfolgreiche Teilnahme bescheinigt wird. Die Bescheinigung weist nach, dass Sie belehrt wurden und Maßnahmen zur Verminderung dieser Risiken kennen (Pflichten, Tätigkeitsverbote,…). Die Bescheinigung muss auf Nachfrage vorgelegt werden.

Die Bescheinigung ist z.B. auch vorzulegen, wenn Sie:

  • regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
  • sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen tätig sind.

Die Bescheinigung ist dem Arbeitgeber vorzulegen und darf bei erstmaliger Tätigkeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein.

Onlinebelehrung für gewerbliche Zwecke, ehrenamtlich Tätige oder für ein Praktikum

Die Onlinebelehrung nimmt circa 30 Minuten in Anspruch und kann jederzeit über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg durchgeführt werden. Zur Erfolgskontrolle werden während der Präsentation Fragen eingeblendet, die korrekt beantwortet werden müssen, um die Belehrung abzuschließen. Danach können Sie Ihre Bescheinigung herunterladen und ausdrucken. 

Zahlungsmöglichkeiten: PayPal oder Kreditkarte.

Zur Onlinebelehrung kommen Sie hier!

Belehrung in Präsenz

Hinweis: Über die Onlinelösung kommen Sie schneller und günstiger zu Ihrem Zeugnis als über diese Termine. Diese Termine sind Personen vorbehalten, die keinen Zugang zum Internet haben oder mit der Onlinevariante Probleme haben.

Wer keine Möglichkeit hat die Belehrung online durchzuführen, muss einen Termin für eine Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt, Dornierstraße 3, 71034 Böblingen (Hulb) vereinbaren. Bitte geben Sie dabei an, weswegen Sie nicht an der Online-Belehrung teilnehmen können, sodass wir den Online-Vorgang optimieren können.

Es ist immer eine Anmeldung per Mail erforderlich. Sie erhalten von unseren Sachbearbeitern zeitnah eine Terminbestätigung zugesendet. Zu den unten genannten Terminen ist eine Belehrung mit Dolmetscher nicht möglich, da es sich um eine Gruppenveranstaltung handelt. Online wird die Belehrung zukünftig auch in weiteren Sprachen verfügbar sein.

Notwendige personenbezogene Daten zur Anmeldung:

  • Wunschtermin (siehe unten)
  • Grund, weswegen Sie nicht an der Online-Variante teilnehmen können (siehe oben)
  • Geschlecht
  • Name
  • Vorname
  • Geburtstag
  • Straße, PLZ, Wohnort (Anmeldung nur bei Wohnsitz im Landkreis Böblingen möglich)
  • Telefonnummer

Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zur Belehrung wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 € erhoben. Bitte melden Sie sich bei Verhinderung rechtzeitig von der Belehrung ab.

Termine:

Grundsätzlich bieten wir immer einmal monatlich, in der Regel am ersten Dienstag des Monat eine Belehrung vor Ort an, Uhrzeit: 9-10 Uhr.

  • Dienstag, 03.12.2024, 9-10 Uhr (freie Plätze: 10)

Aktuell sind keine Zusatztermine geplant. Wir bitten Sie das Onlineangebot wahrzunehmen und sich ggf. von Freunden oder Familienmitgliedern helfen zu lassen. Über das Online-Angebot erhalten Sie Ihre Bescheinigung sofort.

Kontakt:
gesundheitsamt@lrabb.de

Verlust der Bescheinigung

Für Abschriften früherer Belehrungen (nicht älter als 1 Jahr, nicht über Service-BW), wenden Sie sich bitte per E-Mail an: gesundheitsamt@lrabb.de. Die Bescheinigungen sind grundsätzlich vor Ort mit einem gültigen Personalausweis abzuholen. Gerne können Sie Familie oder Freunde mittels einer formlosen Vollmacht und Kopie des Personalausweises beauftragen. Die Gebühr beläuft sich auf 16,00 €. Zahlungsweise: Ausschließlich Kartenzahlung möglich! Wenn Sie Ihr Zeugnis von uns per Post zugesendet haben möchten, wird eine Gebühr in Höhe von 24,00 € erhoben (Rechnungsstellung).

Die Bescheinigungen, die Sie über das Serviceportal erhalten haben können Sie über das dortige Postfach herunterladen. Bei Verlust der Bescheinigung in Ihrem Postfach muss die Bescheinigung erneut beantragt, durchgeführt und bezahlt werden.

Informationen und weitere Unterlagen

  • Hier gelangen Sie zur Seite des Landes Baden-Württemberg, welches über den Umgang mit Lebensmitteln informiert.
  • Hier gelangen Sie zur Seite des Robert-Koch-Institut und können die Belehrungsbögen online abrufen (in diesem Kontext die Bögen gemäß § 43 Abs. 1 IfSG)
  • Hier finden Sie eine Informationsbroschüre Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und  Straßenfesten.
    Nähere Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln erhalten Sie beim Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung.
  • Hier (PDF, 592,2 KiB) finden Sie das Merkblatt zur Infektionsschutzschulung in einfacher Sprache
  • Hier (PDF, 339,1 KiB) gelangen Sie zu weiteren Erläuterungen bezüglich Dokumentation und Führung Ihrer Bescheinigung.

Kontakt:

Landratsamt Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr
Mo - Do 13.30 - 15.30 Uhr

Außenstellen

Leonberg
Rutesheimer Straße 50 / 3A71229 LeonbergTel: 07031 / 663 - 1740

HerrenbergTübinger Straße 4871083 HerrenbergTel: 07031 / 663 - 1740